Kriminalität: Unfall bei Flucht vor der Polizei / Auto wird nicht beschlagnahmt / Gerichtsprozess zu erwarten

Dieser Mann hält die Ordnungshüter auf Trab: Ein der Polizei bereits bestens bekannter Mann aus dem Kreis Rottweil hat es am Samstag wieder einmal mit den Hütern von Recht und Gesetz aufgenommen. Bei diesen herrscht angesichts der Dreistigkeit Kopfschütteln.

Hardt/Zimmern. Der 63-Jährige, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, aber trotzdem ständig hinter dem Steuer, flüchtete vor einer drohenden Kontrolle. Die Verfolgungsfahrt endete mit einem demolierten Polizeiauto.

Gegen 19.35 Uhr wurde der 63-jährige von Zeugen gesehen, wie er in Hardt in einen Pkw einstieg und wegfuhr, obwohl er gar keinen Führerschein hat. Die Polizei suchte nach deren Verständigung sofort nach dem Suzuki und konnte ihn noch in Hardt feststellen.

Bei Kontrolle Gas gegeben

Um der drohenden Kontrolle zu entgehen, gab der Autofahrer Gas und flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging von Hardt über Weiler, Flözlingen und Horgen bis nach Zimmern.

In der Zimmerner Ortsdurchfahrt musste der Flüchtende wegen eines vorausfahrenden Mercedes sein Tempo reduzieren. Deswegen setzte er zum Überholen des Wagens an. Dabei stieß er seitlich gegen den ihn mit Blaulicht und Martinshorn verfolgenden Streifenwagen, von dem er gerade selbst überholt wurde. In der Folge schob es den Streifenwagen gegen den vorne fahrenden Mercedes.

Eine Polizeibeamtin wurde bei dem Unfall leicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Schaden in Höhe von insgesamt zirka 5000 Euro. Der Suzuki war schwerer beschädigt und musste abgeschleppt werden. Die Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Thomas Kalmbach, Sprecher der Polizei, zeigte sich verwundert bis ratlos angesichts der vorliegenden Dreistigkeit. "Eines kann man festhalten: Die Strafen werden immer höher, wenn eine Person immer wieder wegen dem selben Delikt ertappt wird", sagt er.

Kein Mangel an Zeugen

Das Auto wurde nicht beschlagnahmt. Zum einen, weil es gar nicht auf 63-Jährigen zugelassen ist, zum anderen, weil das Auto für die Ermittlungen nicht von Bedeutung ist. "Ich sage es einmal so: Die Geschichte haben genügend Leute gesehen, es herrscht kein Mangel an Zeugen", erklärt Kalmbach. Weitere Zeugen des Geschehens können sich aber jederzeit bei der Polizei, Telefon 07422/2 70 10, melden.

Mann offenbar unbelehrbar

Sei eine Person wirklich unbelehrbar – wie es hier der Fall zu sein scheint –, könne diese hinter Gitter kommen, so Kalmbach. Doch das sei nicht Sache der Polizei, sondern des Gerichtes – und dort kennt man den 63-Jährigen zur Genüge, sodass es für ihn ungemütlich werden könnte.

Zur Sprache kommen dort die Vergehen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine Straßenverkehrsgefährdung. Zudem wird es darum gehen, ob diese fahrlässig oder vorsätzlich war. Hierzu laufen derzeit noch die Ermittlungen.