Hier wurde die schreckliche Tat verübt. Foto: Dold

Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft zu Tatzeiten schuldunfäig. Mehrere Fortsetzungstermine angesetzt.

Hardt/Schramberg - Um die Sicherungsverfahren gegen eine Erwachsene wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geht es demnächst vor Gericht.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil verhandelt ab Donnerstag, 25. Juli 2019, 9 Uhr, Saal 201, das Verfahren gegen eine zur Tatzeit 56-jährige Beschuldigte, welche an einer psychischen Erkrankung leidet. Die Beschuldigte war laut Mitteilung nach den Taten zunächst in Untersuchungshaft und ist seither wegen ihrer psychischen Erkrankung vorläufig untergebracht.

Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund eines eingeholten Sachverständigengutachtens davon aus, dass die Beschuldigte zu den Tatzeiten schuldunfähig, war und deshalb kein Strafausspruch erfolgen kann. Sie hat deshalb eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren eingereicht und erstrebt die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 3 63 StGB.

Die Antragsschrift geht davon aus, dass die Beschuldigte am 27. Januar aufgrund eines handlungsleitenden Wahnes zunächst am Nachmittag ihre Tochter in deren Wohnung in Hardt mit einem Messer erstochen hat und sodann versucht hat, ihren Sohn in dessen Wohnung in Tennenbronn, ebenfalls mit einem Messer, zu erstechen. Der Sohn wurde hierbei schwer verletzt.

Fortsetzungstermine gibt es am 29., 30. und 31. Juli sowie am 2. August, jeweils 9.00 Uhr. Eventuell wird während des Verfahrens die Öffentlichkeit ausgeschlossen