Gemeinderat: Förderung der Vereine wird neu geregelt

Hardt. Bislang wurde jeder Einzelfall entschieden, nun sollen einheitlichere Regeln bei der Vereinsförderung durch die Gemeinde gelten. Dieses Thema kam im Gemeinderat auf den Tisch.

Bürgermeister Michael Moosmann hatte hierzu einen Vorschlag der Verwaltung parat: So solle künftig ein fester Fördersatz von 15 Prozent gelten. Das sei wichtig, da es sonst schwierig sei, eine Linie zu halten. Jährlich solle die Gemeinde aber nicht mehr als 3000 Euro an die Vereine als Fördermittel ausschütten, so seine Absicht.

In der Diskussion bildeten sich zwei Lager: Eines wollte die bisherige Regelung beibehalten und jeden Einzelfall separat entscheiden.

Die andere Gruppe sprach sich für einen festen Fördersatz – also eben jene 15 Prozent – aus. Die Höhe der zu vergebenden Mittel solle aber variabel sein und vom jeweiligen Antrag abhängen.

Letztendlich setzte sich diese Gruppe mit einer hauchdünnen 5:4-Mehrheit bei der Abstimmung durch.

Keine Budgetobergrenze

Eine Budgetobergrenze von 3000 Euro pro Jahr, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, wird es hingegen nicht geben. Vielmehr solle jedes Vorhaben geprüft und anschließend entschieden werden. Zudem entscheidet der Gemeinderat jedes Mal aufs Neue, ob eine Investition eines Vereins förderwürdig ist oder nicht.

Gefördert wird erst ab einer Investitionssumme von 1000 Euro. Zudem werden nur Investitionen für den Zweckbetrieb wie Vereinskleidung, Instrumente oder Fahrräder gefördert, nicht jedoch Investitionen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Ausstattung Vereinsheim, Festzubehör).

Für das Jahr 2020 lagen folgende Anträge vor: Der Musikverein Concordia investiert für Instrumente und Uniformen 10 000 Euro. Hierfür gibt es von der Gemeinde einen Zuschuss über die besagten 15 Prozent – also 1500 Euro. Den selben Betrag erhält das Mandolinen-Orchester für neue Vereinskleidung.