Das Ausbrennen eines versottenen Kamins kann künftig jeder Kaminfeger erledigen. Foto: Ziechaus

Stadtverwaltung informiert: Trotz EU-Gesetz kaum Änderungen. Es gibt weiterhin einen Bezirksschornsteinfeger.

Hardt - Wie läuft das künftig mit dem Schornsteinfeger, nachdem dessen regelmäßige Reinigungsarbeiten europaweit frei gegeben wurden, wollte ein Gemeinderat wissen. Es gibt weiterhin einen "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger", der für bestimmte hoheitliche Aufgaben zuständig ist, erklärte einer der Männer in Schwarz. Das sei die Abnahme von Neuanlagen und von Änderungen einer Feuerstätte einschließlich des Kamins. Ebenso sei der Bezirksschornsteinfeger zuständig für die Feuerstättenschau, die künftig alle dreienhalb Jahre fällig sei, früher war das alle vier Jahre vorgeschrieben.

Dagegen könnten reine Kehrarbeiten von jedem eingetragenen Schornsteinfeger nach Wahl der Hauseigentümer erledigt werden. Das sei je nach Feuerstätte ein bis vier Mal im Jahr nötig. Die Fristen zur Reinigung müssten eingehalten werden und dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zurück gemeldet werden. Es sei üblich, dass der bisher zuständige Schornsteinfeger zur Reinigung kommt, einige hätten das auch vertraglich festgelegt. Wenn ein anderer mit der Arbeit beauftragt sei, gebe es einen Wechsel bei den Arbeiten. Kamin ausbrennen ist keine hoheitliche Arbeit, die daher jeder Schornsteinfeger erledigen kann.