Für die Sanierung der Fassade am Bürgerhaus sind 30 000 Euro im Haushalt eingeplant.Foto: Ziechaus Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Neues Haushaltsrecht hat Tücken / Sanierung von Friedhof- und Lehenweg geplant

In Zeiten des neuen kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) wird der Haushaltsplan einer Gemeinde mit zweieinhalb Tausend Einwohnern zu einem Wälzer mit über 200 Seiten voller Tabellen für "Produkte".

Hardt. Das führte vor der einstimmigen Verabschiedung im Gemeinderat in der Arthur-Bantle-Halle zu einer langen Liste von Verständnisfragen. Bei den etwa zehn Zuhörern auf der Tribüne der Halle führten die teilweise sehr detaillierten Hinweise von Kämmerin Annette Saur zu Transferaufwendungen, Dienstleistungen und Abschreibungen eher zu Verwirrung.

Durchblick erschwert

Dabei sollte das NKHR das Verständnis und den Durchblick zu Produkten, Dienstleistungen und Infrastruktur im Finanzwesen einer Gemeinde fördern. Aber selbst für einen erfahrenen Gemeinderat wie Joachim Hilser bringt das System der Doppik "einen abartigen Aufwand, um einzelne Posten zu finden und die Beträge zu summieren". Der Durchblick werde erschwert und nicht einfacher, bestätigten auch andere Gemeinderäte.

Bei ihrer Beratung ging es dann meist um Investitionen und Planungskosten für einzelne Projekte, die bei der zuvor üblichen Kameralistik auf der Liste der Investitionsplanung zu finden waren, übersichtlich auf einer Seite, manchmal auch auf einer aufklappbaren Doppelseite. So wurde der Ansatz für ein Bauhof-Fahrzeug um 10 000 Euro auf 140 000 Euro erhöht, bei einer Deckelung von 150 000 Euro.

Planungskosten von jeweils 20 000 Euro sollten eingestellt werden für die Sanierungen von Friedhofweg (2021) und Lehenweg (2022). Im Haushaltsplan der Gemeinde ist keine Kreditaufnahme geplant. Bei einem Schuldenstand von 1,66 Millionen Euro beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung 657,63 Euro, die mit den Schulden der Gemeindewerke auf 863,33 Euro ansteigt.

In seinem Überblick zum Haushalt der Gemeinde sah Helmut Haberstroh "bei der Verschuldung noch etwas Luft". Bei gekürzten Einnahmen aus der Gewerbesteuer sei die vorgesehene Vermeidung einer Kreditaufnahme bis 2024 "richtig gut".

So könne sich die Gemeinde die Fertigstellung einer Erweiterung des Kindergartens im Jahr 2024 leisten. Aus seiner Sicht wäre es gut, wenn man den Haushalt "ein, zwei Monate früher" verabschieden könnte.