Gericht: Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betrugs verurteilt

Hardt. Fahren ohne Fahrerlaubnis in fünf Fällen, einmal in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, sowie Betrug – so lautete der Vorwurf des Amtsgerichts Oberndorf, das nun das Urteil gegen den angeklagten Mann gefällt hat. Der erste Verhandlungstermin vor zwei Wochen musste wegen des Gesundheitszustands des Angeklagten abgebrochen werden (wir berichteten).

Dem Mann, der in Hardt lebt, wurde zur Last gelegt, mehrmals ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Im Mittelpunkt des Prozesses stand eine Verfolgungsfahrt, die sich der Mann im Februar 2017 mit der Polizei geliefert hatte. Der Mann krachte bei Mönchweiler schließlich in ein entgegenkommendes Auto, dessen Fahrerin erlitt bei dem Unfall mehrere Prellungen.

In der Fortsetzungsverhandlung wurde neben einem Gutachter auch ein weiterer Zeuge gehört, ein Polizeibeamter des Reviers Schramberg, denn: In der vergangenen Woche war der Mann erneut hinterm Steuer erwischt worden.

Der Sachverständige sprach in seinem Gutachten über den Angeklagten von einem "deutlich vorgealterten Mann". Seit vielen Jahren leidet der Mann an Parkinson, seit einem geplatzten Blutgefäß und einer Hirnblutung zusätzlich an einer hirnorganischen Störung. In seinen Augen sei der Angeklagte "nicht fahrtüchtig".

Nach Abschluss der Beweisaufnahme – der Angeklagte hatte in der ersten Verhandlung ein Geständnis abgelegt – forderte die Staatsanwaltschaft elf Monate Freiheitsstrafe. Eine Bewährungsstrafe würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht genug Wirkung auf den Mann zeigen, der bereits einschlägig vorbestraft ist.

"Es gibt Fälle, da ist es schwer zu verteidigen", eröffnete die Verteidigerin ihr Plädoyer. Sie zeigte sich überzeugt, dass das Fahren für den Angeklagte eine Art Sucht sei. Ihn "wegzusperren" sei keine Lösung, weshalb sie eine Bewährungsstrafe forderte.

Richter Wolfgang Heuer blieb in seinem Urteil letztlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Er verurteilte den Mann zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Außerdem werden ihm wegen Betrugs 350 Euro eingezogen. "Im Gefängnis ändern wir nichts mehr", gab Heuer der Verteidigung recht. "Aber wir sind ein Strafgericht, keine Gnadenbehörde", machte er klar. Aufgrund seiner Erkrankung sei es unwahrscheinlich, dass der Verurteilte tatsächlich in Haft komme. Darüber müssten jedoch andere Stellen entscheiden.