Die ehemaligen Mitarbeiter der Möbelwerke Wössner bekommen nun ihre Betriebsrente. (Archivfoto) Foto: Steinmetz

Mit Erleichterung nahmen die Mitarbeiter der ehemaligen Möbelwerke Wössner zur Kenntnis, dass ihre Betriebsrente, die "Fritz-Wössner-Hilfe", nun gesichert ist.

Sulz - Der Pensionssicherungsverein aG aus Köln wird nach der Insolvenz der zuständigen Firma "Fünfte Antrum" für die monatlichen Zahlungen einspringen. Davon betroffen sind rund 130 Beschäftigte.

Bei der "Fritz-Wössner-Hilfe" handelt es sich um eine Stiftung, die Alfred und Eugen Wössner im Gedenken an ihren verstorbenen Bruder Fritz 1952 ins Leben gerufen hatten. Die monatlichen Zahlungen sind relativ gering und liegen zwischen knapp 25 und 80 Euro. Deshalb wird auch gerne scherzhaft vom "Viertelesgeld" gesprochen. Ab einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren haben die ehemaligen Mitarbeiter Anspruch auf eine monatliche Zahlung von 1,60 Euro pro Jahr ab ihrem Rentenbeginn.

Seit 2009 wurde aus finanziellen Gründen für neu hinzugekommene Mitarbeiter die "Hilfe" eingestellt. Nach dem Verkauf der Möbelwerke Wössner im Jahr 2016 an die Prevent-Gruppe mit ihrem Sitz in Wolfsburg und der damit verbundenen Verlagerung der Produktion nach Bosnien erhielten die anspruchsberechtigten ehemaligen Mitarbeiter zunächst ihre monatliche "Fritz-Wössner-Hilfe" weiterhin ausbezahlt.

Ehemalige Mitarbeiter haben über verschiedene Wege geklagt

Im Januar 2018 wurden die bis dahin geleisteten Zahlungen jedoch kommentarlos eingestellt. Viele ehemalige Mitarbeiter klagten deshalb über verschiedene Wege wie beispielsweise über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), direkt beim zuständigen Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen oder über ihren privaten Rechtsschutz ihre Forderung ein. Manche verzichteten jedoch angesichts ihrer geringen monatlichen Rente aus Scheu vor den Anwalts- und Gerichtskosten sowie dem Aufwand auf eine Klage.

Da immer wieder die für die Zahlung zuständigen Firmenanschriften wechselten, liefen die erwirkten gerichtlichen Titel ins Leere, und es musste wieder neu geklagt werden.

Seit Jahren warteten die ehemaligen Beschäftigten deshalb insgeheim darauf, dass das Insolvenzverfahren gegen die letztlich zuständige Firma "Fünfte Antrum" mit dem Sitz in Frankfurt eingeleitet wird, um über den Pensionssicherungsverein aG (PSVaG) in Köln ihr Geld zu erhalten. Der Antrag auf ein Insolvenzverfahren wurde am 5. Mai 2020 gestellt. Das Verfahren wurde aber immer wieder hinausgezögert, weil dem Insolvenzverwalter wichtige Unterlagen fehlten und trotz mehrerer Mahnungen nicht vorgelegt wurden. Am 28. Dezember des vergangenen Jahres fand aus Sicht der ehemaligen Beschäftigten endlich die Insolvenzeröffnung statt.

Ab diesem Zeitpunkt konnte auch der PSVaG in Köln tätig werden. Bis dem PSVaG jedoch die ganzen Unterlagen mit den anspruchsberechtigten Mitarbeitern vorlagen, verstrich wieder einiges an Zeit.

Ein Kompliment sprach Gerd Klaiber als ehemaliger Mitarbeiter der Möbelwerke Wössner dem PSVaG aus. Ab dem Moment, als die Unterlagen vorlagen, sei es Schlag auf Schlag gegangen. Die betroffenen Mitarbeiter wurden angeschrieben und mussten einen Fragebogen mit den Ansprüchen und den Auszahlungen ausfüllen.

Bereits im April flossen über die Allianz-Versicherung die ersten Auszahlungen. Mitarbeiter, deren Ansprüche pro Jahr unter 310 Euro betragen, erhielten eine hochgerechnete Einmalzahlung.

Gerd Klaiber hält die Anspruchsberechtigten auf dem Laufenden

Der PSVaG übernimmt rückwirkend für zwölf Monate bis zum 1. Januar 2020 die ausgefallenen Rentenzahlungen. Nach dieser Nachzahlung als Gesamtbetrag wird die "Fritz-Wössner-Hilfe" monatlich überwiesen.

Seit Januar 2018 hatte die "Fünfte Antrum" die Betriebsrente nicht mehr an alle Anspruchsberechtigten ausbezahlt, sondern nur noch an die Mitarbeiter, die erfolgreich geklagt hatten und ihren gerichtlich erwirkten Titel auch durchsetzen konnten. Um für den Zeitraum von 2018 bis Ende 2019 an sein Geld zu kommen, haben diese Mitarbeiter, die zwar einen Titel haben, aber keine Zahlung erhielten, die Möglichkeit, über das Insolvenzverfahren ihre Forderung einzuklagen. Dies könnte jedoch Jahre dauern. Ob und wie viel sie dann erhalten werden, steht in den Sternen.

Einkaufsleiter Gerd Klaiber, selbst anspruchsberechtigt, pflegte einen engen Kontakt zu den Rechtsanwälten, dem Insolvenzverwalter sowie zum PSVaG in Köln und ließ ihnen teilweise wichtige Informationen zukommen, um die Sache voranzutreiben. Gleichzeitig hielt er die ehemaligen Mitarbeiter über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.

Sein Rückblick fiel ernüchternd aus. Beklagt worden sei von allen Seiten – auch der Rechtsanwälte, des Insolvenzverwalters und des Pensionssicherungsvereins – die mangelnde Kooperationsbereitschaft von der "Fünften Antrum", die für die Abwicklung zuständig war.