Der frühere Bundespräsident Christian Wulff lehnt das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover zur Einstellung der Korruptionsermittlungen ab. Wulff muss nun mit einer Anklage rechnen. Foto: dpa

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff lehnt das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover zur Einstellung der Korruptionsermittlungen ab. Wulff muss nun mit einer Anklage rechnen.

Hannover - Der frühere Bundespräsident Christian Wulff will um seinen Ruf kämpfen: Am Dienstag lehnte er das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover ab, die Korruptionsermittlungen gegen Zahlung von 20.000 Euro einzustellen. Das teilten seine Anwälte in Hannover mit. Wulff muss nun mit einer Anklage wegen Bestechlichkeit und eventuell einem öffentlichen Prozess rechnen.

Dabei geht es um einen Hotelaufenthalt der Wulffs in München, den Filmproduzent David Groenewold 2008 bezahlte. Kurze Zeit später warb Wulff, damals noch niedersächsischer Ministerpräsident, für ein Projekt Groenewolds bei Siemens um Geld. Die Staatsanwaltschaft hält Wulff deswegen für bestechlich. Auch Groenewold lehnte das Einstellungsangebot der Justiz - in seinem Fall gegen Zahlung von 30.000 Euro - am Dienstag ab.

Anklage weiterhin offen

Von der Staatsanwaltschaft hieß es nach der Erklärung der Anwälte in einer knappen Mitteilung: „Der Abschluss der Ermittlungen steht unmittelbar bevor.“ Ob und wann nun Anklage gegen Wulff erhoben wird, wollte ein Sprecher der Behörde nicht sagen. Der Start des Verfahrens führte im Februar 2012 zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident.

Wulffs Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel erklärten in Hannover, eine Verfahrenseinstellung unter den geforderten Auflagen sei nicht akzeptabel. Die Vorwürfe gegen Wulff seien unbegründet. „Das Verfahren war und ist ohne Wenn und Aber einzustellen“, forderten sie. Müssig betonte: „Wir kämpfen hier um die Würde des Bundespräsidenten a.D..“ Wulff vertraue nun auf das Augenmaß des Gerichts, das eine Anklage zulassen müsse.

Die Verteidiger kritisierten, im Fall Wulff hätten die Schutzmechanismen für den Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren nicht gegriffen. „Das Verfahren war lange Zeit von öffentlichen Vorverurteilungen geprägt“, unterstrichen sie.

Knackpunkte beim Angebot der Staatsanwaltschaft

Beim Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft gab es nach dpa-Informationen mehrere Knackpunkte: Zum einen störten sich die Anwälte an der Höhe der vorgeschlagenen Geldauflage und an einer damit verbundenen Erklärung der Staatsanwaltschaft, Wulff übernehme mit der Zahlung auch strafrechtliche Verantwortung. Obwohl Wulff damit nicht vorbestraft wäre, könnte dies als öffentliches Schuldeingeständnis verstanden werden. Die Verteidigung hatte sich auch dagegen gewehrt, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe Anfang März verschärft und nicht mehr wegen Vorteilsannahme, sondern wegen Bestechlichkeit gegen Wulff ermittelt hatte.

Chefermittler Clemens Eimterbäumer hatte Wulff und Groenewold im März angeboten, das Verfahren gegen Zahlung von zusammen 50.000 Euro nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einzustellen. Danach kann von der Erhebung einer Anklage abgesehen werden, wenn die Schwere der Schuld nicht zu groß ist und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung durch Auflagen beseitigt werden kann.

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens waren Wulffs sämtliche Beziehungen zu vermögenden Freunden. Von diversen Vorwürfen blieb zuletzt aber nur der im Zusammenhang mit der Bezahlung des Hotelaufenthalts in München übrig - dabei geht es um einen Betrag von 754 Euro. Im Zuge der Ermittlungen gegen Wulff hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt mehr als 100 Zeugen vernommen, sein Privathaus durchsucht und dicke Aktenberge gewälzt. Ausgelöst worden war die Affäre durch Berichte über einen Privatkredit für Wulffs Haus in Großburgwedel.