Die Behauptung einiger Anwohner der Hänge in Laufen, die Stadt tue nichts zu ihrem Schutz vor Hangwasser-Fluten, wollen der Erste Bürgermeister Udo Hollauer und Sascha Losleben, Wasserexperte des Baudezernats, so nicht stehen lassen.
Sehr wohl habe die Stadt Albstadt gehandelt – der Erste Bürgermeister Udo Hollauer, Leiter des Baudezernats, und Sascha Losleben von der Abteilung Kläranlagen/Tiefbau im Amt für Bauen und Service wollen die Vorwürfe von Anwohnern der südlichen Hänge in Laufen, nichts zum Schutz ihrer Häuser vor Hangwasser getan zu haben, so nicht auf sich sitzen lassen. Im Gespräch mit unserer Redaktion zählen sie Maßnahmen auf, die bereits getroffen wurden, die unmittelbar bevorstehen oder bereits geplant sind.
Gräben reinigen: Die bestehenden Gräben, in denen Hangwasser von den Häusern weggeleitet werde, seien nicht gepflegt worden und damit nicht effektiv, lautet ein Vorwurf. Tatsächlich aber setze die Stadtverwaltung zwei Mitarbeiter des Betriebsamtes eigens dafür ein, Gräben zu öffnen und zu reinigen, betont Hollauer. Die „Graben-Kolonne“ sei nach den Starkregenereignissen 2021 gegründet worden.
Schächte reinigen: „Mit allen Ortsvorstehern, die sich in ihren Stadtteilen am besten auskennen und wissen, wo die kritischen Stellen sind, haben wir die Einlauf-Schächte aufgelistet“, betont der Baubürgermeister. Die Mitarbeiter des Betriebsamtes säuberten diese Schächte regelmäßig gemäß dieser Auflistung, so dass das Regen- und Oberflächenwasser – es kommt von Meßstetten herab – besser abfließen könne.
Kritische Punkte: Ein besonders kritischer Punkt sei ein Einlauf an der Schnittstelle Dobelstraße und Dobelwiesenstraße gewesen, wie die Starkregen im Sommer 2021 gezeigt hätten, erklärt Losleben. Damals sei das Wasser über die Straße und geradewegs in den Hof von Christian Schlegel gelaufen, der durch Hochwasser in seiner Samenklenge hohe – und teure – Schäden hatte. „Diesen hydraulischen Engpass haben wir umgebaut und aufgeweitet“, betont Losleben, und Hollauer fügt hinzu, dass die Samenklenge der Firma Schlegel Baumschulen seither nicht mehr überschwemmt worden sei.
Gräben ziehen: Das Team des Betriebsamtes habe bereits Gräben gezogen, damit das Wasser beim Überlaufen des Steinbachs seinen Weg wieder zurück ins Bachbett finde, erklärt Losleben. Hollauer ergänzt: Der Auftrag zur Herstellung eines Grabens südlich der Alten Landstraße und der Buchenäckerstraße sei bereits erteilt. Der Graben soll das Wasser dann in das westliche Waldgebiet ableiten, wo es keinen Schaden anrichten könne. „Bisher war nur der Boden zu nass“, doch sobald er trocken genug sei, damit ohne größere Flurschäden gearbeitet werden könne, werde der Graben gezogen, sagt Udo Hollauer und fügt hinzu: „Dasselbe soll oberhalb der Fürstäckerstraße und der Oberen Knappel auch passieren“ – obwohl das wellenförmige Gelände südlich der Oberen Knappel es nicht gerade einfach mache.
Steinbach: Der Einlauf am Steinbach werde aufgeweitet und das Einlaufbauwerk optimiert, stellt Hollauer klar. Die Rechen – sie sollen Treibgut von den Durchlässen fern halten, damit diese nicht verstopfen können – müssten war teilweise noch repariert werden, seien aber gleichwohl funktionstüchtig, auch aktuell.
Rechen: Einen so genannten Pfahlrechen wünschen sich die Einwohner von Laufen weiter oben im Wald am Gräbelesberg – er soll Treibgut aus dem Wald abhalten und werde dann engmaschig kontrolliert, wie Losleben betont. Denn wenn sich zu viel Treibgut ansammele und dieses dann bei Hangwasser entfernt werde, komme eine Welle auf den Ort zu, die ihn schlimmer treffen könne als Hangwasser, das gleichmäßig fließe.
Sandsäcke: Diese stellt die Feuerwehr aus ihrem Kontingent in Notlagen zur Verfügúng.
Kontrollen: Wenn viel Regen angekündigt sei, wie am zurückliegenden Wochenende, dann seien Mitarbeiter des Betriebsamtes in den gefährdeten Stadtteilen – nicht nur in Laufen – unterwegs, um die Situation im Auge zu behalten und bei Bedarf Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Flächenentsiegelung: Diese fällt als Maßnahme zum Schutz der Häuser im Süden flach, denn mit Ausnahme einiger Wege und schmaler Straßen sind am Hang zum Gräbelesberg hinauf keine Flächen versiegelt. Weiter oben ist Wald, darunter Wiesen. Allerdings gebe es am Gräbelesberg auch sehr viel Wasser, kleine Bäche und Quellen.
Regenrückhaltebecken: Laut dem Eingliederungsvertrag von 1974 ist für Laufen ein Hochwasserrückhaltebecken im Dobeltal vorgesehen, was Udo Hollauer bestätigt. Das Rottenburger Ingenieurbüro Heberle, das Steinbach und Hangwasser vom Gräbelesberg untersucht und mögliche Maßnahmen erarbeitet hat – die Präsentation wurde im Januar im Ortschaftsrat vorgestellt – habe für ein solches Becken allerdings einen zu niedrigen Kosten-Nutzen-Faktor ermittelt.
Was die komplette Verdolung des unteren Steinbachs, die ebenfalls im Vertrag genannt wurde, angeht, seien Experten inzwischen weiter, das Modell Verdolung längst überholt, so Hollauer. Im Gegenteil: Heutzutage würden Bäche und Flüsse wieder sichtbar gemacht, die Uferbereiche als grüne Aufenthaltsbereiche gestaltet.
Starkregenrisikomanagement: Den Auftrag dafür hat die Stadt dem Büro Heberle im Sommer 2022 erteilt. In der zweiten Phase, die inzwischen läuft, werden faktische Starkregenereignisse, Überschwemmungen und vollgelaufene Keller berücksichtigt.
Hochwasser in Albstadt und die Pflichten der Hauseigentümer
Spektakuläre Hochwasser
in der Geschichte des heutigen Albstadt sind auf der Internetseite der Stadt Albstadt unter www.albstadt.de/Hochwasser dargestellt, darunter auch ein besonders heftiges im Jahr 1895, das auch Laufen schwer getroffen hat. Anlass für die bebilderte Präsentation sind die dort aufgelisteten Hinweise der Stadt rund ums Thema Hochwasser und Überflutungen. Grundsätzlich ließen sich weder die einen noch die anderen vermeiden, betont Sascha Losleben, Wasserexperte im Baudezernat – zumal angesichts zunehmender Starkregenereignisse. Vorsorgemaßnahmen griffen immer nur bis zu einem bestimmten Punkt. Bei Hochwassern wie im Ahrtal 2021 und anderen besonders schlimmen in der Geschichte der Bundesrepublik gehe es nicht mehr um den Schutz von Sachen, sondern um Leib und Leben. Menschenleben ließen sich freilich besser schützen als das im Ahrtal der Fall gewesen sei, meint Losleben. „Dort hätten keine Menschen sterben müssen.“
Pflichten der Bürger
listet das Ingenieurbüro Heberle in seiner Präsentation auf. Laut Wasserhaushaltsgesetz sind Betroffene im Rahmen des ihnen Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Im Nachbarrechtsgesetz ist geregelt, dass Wasser und Abwasser so abzuleiten sind, dass Nachbarn nicht belästigt werden. Kritisch sind laut Heberle deshalb Aufschüttungen und Mauern, die Starkregen zu Nachbarn umleiten.
Die Stadt
ist laut Heberle verpflichtet, über Möglichkeiten zur Selbsthilfe zu informieren, Einläufe und Gräben frei zu machen, Alarm- und Einsatzpläne weiterzuentwickeln, beim Ausweisen von Bebauungsplänen Überflutungsvorsorge zu betreiben, spätestens beim Erteilen von Baugenehmigungen auf Gefahren und ihr Ausmaß hinzuweisen, Bauen und Sanieren nur hochwasserangepasst zuzulassen, Kulturdenkmale zu schützen und Gefahren abzuwenden sowie Grünflächen- und Stadtplanung zu betreiben.