Im Straßenverkehr wird auch Licht zur Kommunikation untereinander genutzt. (Symbolfoto) Foto: dpa-tmn/Tobias Hase

Über die Jahre hat sich zwischen Verkehrsteilnehmern eine inoffizielle Sprache entwickelt. Meist geht es darum, den anderen Fahrer auf etwas aufmerksam zu machen. Was es für Zeichen und Gesten gibt, was erlaubt ist und was nicht – wir haben mit dem ADAC darüber gesprochen.

Auf der Autobahn, im Nebel oder im Gegenverkehr – die Lichthupe wird von Auto- und Lkw-Fahrern in verschiedenen Situationen genutzt. Vor allem als Warnhinweis dient sie der Kommunikation zwischen Verkehrsteilnehmern.

 

Zu der „geheimen“ Sprache auf der Straße zählen allerdings nicht nur Hinweise mit dem Fernlicht. Auch Handzeichen, Blinker oder Warnblinker werden häufig genutzt, um mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu kommunizieren. Diese inoffizielle Sprache hat sich über die Jahre im Straßenverkehr entwickelt.

Nicht auf Zeichen verlassen

Die Zeichen und Gesten erklären sich meist aus dem Kontext der Situation, in der sich ein Fahrer befindet. Komplett selbsterklärend sind die Zeichen jedoch nicht. Auf Anfrage unserer Redaktion hat der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) erklärt, was hinter der Zeichensprache steckt.

Vorab sei gesagt: „Als Autofahrer sollte man sich nie zu 100 Prozent auf ein Zeichen eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen“, betont Julian Häußler, Pressesprecher beim ADAC Württemberg. „Auch wenn eine gut gemeinte Kommunikation untereinander natürlich positiv ist.“ Eine Situation sollte also immer selbst beurteilt werden.

So oder so: Die Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln vor Ort gilt es immer einzuhalten. Denn nach einem Unfall könne man sich nicht auf eine solche Kommunikation berufen.

Nur wenig gesetzlich geregelt

Wer schon länger im Straßenverkehr unterwegs ist, wird einige Gesten und Zeichen (siehe Liste am Ende des Artikels) bereits kennen. Eine Art „Lexikon“ könne der Verkehrsclub allerdings nicht erstellen und die Gesten damit bestätigen oder ihnen widersprechen. Denn „die Interpretation kommt auf die Situation an und kann teilweise sehr unterschiedlich sein“.

Rechtlich bindend sind die Gesten und Hinweise ebenfalls nicht. Lediglich ein paar Ausnahmen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. So zum Beispiel in Paragraph 5, Absatz (5) – Überholen, erläutert Häußler: „Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.“

Vorsicht bei der Lichthupe

Außerdem ist es auf der Autobahn erlaubt, kurz die Lichthupe zu betätigen, um auf der linken Spur eine Überholabsicht anzuzeigen. Dabei sollte der Autofahrer jedoch darauf achten, die Lichthupe nicht über einen längeren Zeitraum zu betätigen und mit genügend Sicherheitsabstand zu fahren. Ansonsten kann das Lichtzeichen auch als Nötigung eingestuft werden. „Hier drohen je nach Einzelfall neben einer hohen Geldstrafe ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis“, unterstreicht der ADAC-Pressesprecher.

Ebenfalls kann – wie es auf der Autobahn häufig vorkommt – mit dem Warnblinker auf das Ende eines Staus aufmerksam gemacht werden. Dies ist in Paragraph 16 der StVO geregelt. Mit dem Warnblinker „macht man den nachfolgenden Verkehr auf die Gefahrensituation durch stark verlangsamten beziehungsweise stehenden Verkehr aufmerksam“.

Mit Vorsicht zu genießen

Wo es Gesetze gibt, gibt es auch Verbote. So ist das beispielsweise das recht gängige Verhalten, den Gegenverkehr mit der Lichthupe über eine Radarfalle aufmerksam zu machen, sogar verboten.

Darüber hinaus gebe es keine offiziellen Vorschriften, sagt Häußler. Es gibt also kein Regelwerk für die „geheime“ Sprache auf der Straße. Die ganz individuellen und teils verschiedenen Bedeutungen können also nicht einfach so gedeutet werden, sondern müssen in der jeweiligen Situation beurteilt werden. Dies kann jedoch unter Umständen zu folgenschweren Missverständnissen führen, hält der Pressesprecher fest: „Daher ist diese Kommunikation keinesfalls verbindlich und mit Vorsicht zu genießen. Zum Beispiel: Ein Lkw blinkt bei Dunkelheit auf einer Landstraße nach rechts. Möchte er abbiegen, oder gibt er ein Zeichen, dass man ihn überholen kann?“

Gegenseitige Rücksichtnahme wichtig

Grundsätzlich begrüße es der ADAC, wenn Verkehrsteilnehmer untereinander kommunizieren, unterstreicht Häußler: „Im zunehmend stressigeren Verkehrsgeschehen ist die gegenseitige Rücksichtnahme ganz wichtig. Dazu gehört, sich in die Position des jeweils anderen hineinzuversetzen. Denn jeder Mensch ist in unterschiedlichen Rollen unterwegs, mal als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer. Dabei gilt es, mit Fehlern anderer zu rechnen, das Verhalten mitzudenken und im Zweifelsfall nicht auf sein (Vorfahrts-)Recht zu bestehen.“

Gängige Zeichen und Hinweise

Vorsicht
In der Kommunikation mit Gesten und Hinweisen gilt es stets, Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn vieles selbsterklärend scheint, ist die Zeichensprache zwischen Verkehrsteilnehmern meist nicht eindeutig und muss individuell beurteilt werden. Die nachfolgende Liste gibt eine grobe Idee, wie einige Gesten und Zeichen häufig gedeutet werden können.

Dankeschön sagen

– Hand heben
– Kurzer Warnblinker 
– Rechts und links kurz blinken 

Vor Überholvorgang warnen

– Lichthupe vor dem Überholen oder auf der linken Spur
– Blinker links setzen

Verschiedene Bedeutungen der Lichthupe

–  zum Gegenverkehr: vor Gefahr warnen
– zum Gegenverkehr bei Nacht: Fernlicht blendet
– während Nacht und Nebel: Licht des anderen Verkehrsteilnehmers ist nicht an
– von Lkw nach Überholvorgang: Einscheren ist wieder möglich

Vor Gefahr am Fahrzeug warnen

- Man wird überholt und Überholender macht Warnblinker an: „Achtung. An ihrem Fahrzeug ist ein Schaden. Bitte anhalten und Fahrzeug überprüfen“