Jede Schule regelt den Umgang mit den Smartphones auf eine andere Art und Weise. Foto: Sebastian Kahnert

Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – auch nicht aus dem Schulalltag. Doch wie regeln Schulen den Umgang mit den Geräten? Wir haben mit Schulleitern aus Balingen und Rottweil über ihre Ansätze zur Smartphonenutzung im Unterricht gesprochen.

Das Smartphone ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken – insbesondere die jüngeren Generationen sind stark davon betroffen. Doch wie wird der Umgang mit Smartphones in den Schulen geregelt? Wir haben mit mehreren Schulen aus Rottweil und Balingen darüber gesprochen.

 

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat klare Vorgaben zur Nutzung von Smartphones an Schulen veröffentlicht. Doch wie gehen die Schulen damit um? „Wir versuchen, die Vorgaben so gut wie möglich umzusetzen“, erklärt Andreas Kienzler, der Schulleiter der Realschule in Rottweil. Eine dieser Vorgaben ist, dass es Sanktionen für Verstöße gegen die Nutzungsordnung gibt. Doch wie wird dies in der Praxis umgesetzt?

Am Leibniz-Gymnasium in Rottweil gilt ein komplettes Handyverbot auf dem gesamten Schulgelände. „Wenn ein Schüler oder eine Schülerin mit einem Smartphone erwischt wird, landet das Gerät sofort im Sekretariat. Es kann dann am Ende des Schultages abgeholt werden“, erklärt Schulleiterin Silke Pach. Sie fügt hinzu: „Unser Ziel ist es, das „Zocken“ zu verhindern und die Schüler dazu zu bringen, in der Pause miteinander zu sprechen.“

Diese Regelung wird auch an der Realschule in Rottweil befolgt, während die Sichelschule in Balingen eine etwas andere Strategie verfolgt. „Das Handy muss ausgeschaltet im Rucksack oder in der Tasche liegen. Allerdings haben wir einen „Handyraum“, der von 12.45 Uhr bis 14 Uhr geöffnet ist, in dem die Schüler ihre Handys nutzen dürfen“, erklärt Alexander Götz, Schulleiter der Sichelschule, einer Gemeinschaftsschule in Balingen.

Nicht nur Nachteile

Smartphones und andere digitale Endgeräte bieten jedoch auch Vorteile im Schulalltag, etwa als Übersetzer im Fremdsprachenunterricht oder zum Aufzeichnen von Chemieexperimenten. „Bei uns dürfen die Schüler mit der Erlaubnis der Lehrkraft Smartphones im Unterricht benutzen. Natürlich ist es für die Lehrkraft eine Herausforderung, immer alles genau zu kontrollieren, aber meistens haben die Lehrer den Überblick“, berichtet Götz.

Am Leibniz-Gymnasium bekommt jeder Schüler ein Tablet, das von der Schule zur Verfügung gestellt wird. „Die Tablets werden von der Lehrkraft in den Unterricht gebracht, und am Ende der Stunde geben die Schüler sie wieder ab. Auf jedem Gerät ist die App „Classroom“ installiert, mit der die Lehrkräfte jeden Schritt der Schüler nachverfolgen können. Da sich jeder Schüler beim Erhalt des Geräts registrieren muss, ist es einfach, alles nachzuvollziehen“, erklärt Pach.

An der Realschule in Rottweil wird zwischen den Klassen unterschieden. Die Klassen fünf und sechs haben ausschließlich analogen Unterricht, das bedeutet, es kommen „klassische“ Schulhefte zum Einsatz. Ab der siebten Klasse dürfen die Schüler entscheiden, ob sie analog oder mit einem digitalen Endgerät arbeiten möchten. „Wir bieten den Schülern die Möglichkeit, mit dem Arbeitsmittel zu arbeiten, das für sie am besten funktioniert. Falls Eltern nicht die finanziellen Mittel haben, ihrem Kind ein Gerät zur Verfügung zu stellen, stellen wir eines zur Verfügung. Grundsätzlich bin ich nicht für ein Verbot solcher Geräte, sondern dafür, dass wir lernen, wie man am besten damit umgeht“, so Kienzler.

Der moderne Spickzettel

Eine weitere Vorgabe des Kultusministeriums betrifft die Beachtung der Rechte Dritter. Doch wie kann man verhindern, dass ungewollte Bilder gemacht werden? Eine Möglichkeit besteht darin, die Kameras auf den Geräten zu bekleben. Diese Regelung gilt nur an der Rottweiler Realschule, an den anderen Schulen vertraut man auf die Verantwortung der Lehrkräfte und Schüler.

Nicht nur Smartphones und Tablets sind mittlerweile Teil des Schulalltags, sondern auch Smartwatches, die von vielen als die neuen Spickzettel der heutigen Generation angesehen werden. In diesem Punkt sind sich alle Schulen einig: Während Klassenarbeiten sind Smartwatches jeglicher Art verboten. „Eine Smartwatch ist im Unterricht ebenfalls verboten, wenn sie die Schüler oder Schülerinnen ablenkt“, erklärt Pach.