Wie kann die Stadt Lahr Anschläge mit Auto oder Lkw verhindern? Darum geht es in der nächsten Ratssitzung.
Die Amokfahrten in Mannheim, Berlin und Magdeburg sind Mahnung genug. So ist eine Verwaltungsvorlage für die nächste Sitzung des Gemeinderats zu verstehen. Denn darin geht es um den „Schutz vor Überfahrtaten durch mehrspurige Fahrzeuge bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum in der Stadt Lahr“, so der amtliche Titel dieses Punkts auf der Tagesordnung.
Die Ratsvorlage trifft einen Nerv – Sicherheit ist längst zur zentralen Voraussetzung für Großveranstaltungen geworden, auch in Lahr. Der Weihnachtstreff vor dem Wolkenkratzer wurde etwa durch zwei quer in der Marktstraße abgestellte Transporter des städtischen Jugendbüros geschützt.
Die Stadt setzte auch bereits sogenannte „Indutainer“ ein – faltbare Container, die mit Wasser gefüllt werden und Zufahrtswege blockieren. Jetzt soll der Schutz von öffentlichen Veranstaltungen klar definiert werden, auch zur Orientierung für Vereine.
Die von der Stadt geplante Handlungsanweisung sieht vor, dass Großveranstaltungen in Lahr mit mehr als 5000 Teilnehmern verpflichtend einen Zufahrtsschutz erhalten. Für Veranstaltungen mit weniger als 5000 Teilnehmern ist das nicht geplant, wobei die Verwaltung jedoch Ausnahmen einkalkuliert.
So sei im Einzelfall zu prüfen, ob „Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko“, wie es in der Vorlage heißt, nicht doch einen Zufahrtschutz erhalten sollten, selbst wenn sie von weniger als 5000 Menschen besucht werden. Dabei denkt die Verwaltung zum Beispiel an politische Demonstrationen oder Veranstaltungen mit Kindern.
Nicht die veranstaltenden Vereine, sondern die Stadt soll die Kosten tragen
In Baden-Württemberg gibt es keine generelle klare gesetzliche Regelung zum Thema Zufahrtsschutz, wird in der Ratsvorlage betont. Deshalb orientiere man sich am Polizeigesetz Rheinland-Pfalz, in dem der Zufahrtsschutz enthalten sei. Dabei werden mobile Sperren empfohlen, die noch das Einfahren von Behörden- und Rettungsfahrzeugen auf das Veranstaltungsareal ermöglichen.
Kommen auf Lahrer Vereine oder Privatleute, die eine Großveranstaltung planen, damit nun ungeahnte Kosten zu? Offenbar nein: „Besteht aus Sicht der Verwaltung das zwingende Erfordernis von Maßnahmen des Zufahrtsschutzes, können die Kosten nicht an den Veranstalter weitergegeben werden“, heißt es aus dem Rathaus.
Denn laut aktueller Rechtsprechung sei davon auszugehen, dass es sich bei der Abwehr von krimineller Gefahr um eine originäre staatliche Aufgabe handelt.
Die Kosten, die der Kauf der Zufahrtsschutzsysteme für den Stadtsäckel verursachen wird, stehen dabei laut der Vorlage noch nicht fest. Denn man denke an eine gemeinsame Anschaffung mit anderen Städten, durch die Einsparungen möglich sein sollen. Eine Orientierung bilde der aktuelle Ansatz von rund 200 000 Euro der Stadt Emmendingen für den Kauf des Zufahrtsschutzes. Die entsprechenden Systeme bei Veranstaltungen in Lahr zu installieren, soll dann künftig Aufgabe des BGL sein.
In der Verwaltungsvorlage wird freilich betont, dass es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen keine allumfassende Sicherheit geben könne: „Die beschriebene Handlungsweise hat das Ziel, das Risiko eines Schadensereignisses und das damit verbundene Ausmaß im Zusammenhang mit Überfahrtaten durch mehrspurige Fahrzeuge zu verringern, ausgeschlossen werden kann ein derartiges Ereignis jedoch nicht!“
Weitere Themen im Gemeinderat
In der Sitzung am Montag, 20. Oktober, ab 18 Uhr wird auch über die von der Stadt gewünschte Sport-Kita im Bereich Unterer Dammen abgestimmt. Außerdem steht der Beschluss zur Gründung der städtischen Betreibergesellschaft für das Krematorium auf dem Bergfriedhof an.
Richtungsweisend wird auch die Abstimmung über die mögliche Bewerbung der Stadt Lahr für das Landeskinderturnfest im Jahr 2027.