Eigentlich wollte man in Nagold am 1. Mai 2022 einen verkaufsoffenen Sonntag ausrichten. Doch diese Pläne sorgten für eine hitzige Debatte, die in einem Gerichtsurteil mündete, das den verkaufsoffenen Sonntag am 1. Mai stoppte. Einen solchen Ärger will die Stadt künftig vermeiden.
Nagold - Mittel der Wahl ist dabei eine neue Satzung für die Ausrichtung solcher verkaufsoffener Sonntage, die die Regeln für eine solche Veranstaltung ziemlich klar und exakt festsetzt. Die Stadt legte diese neue Satzung nun dem Gemeinderat vor, der den Vorschlägen der Verwaltung am Dienstagabend einmütig zustimmte.
Festgelegt ist nun, dass es zwei verkaufsoffene Sonntage im Jahr geben wird. Den ersten soll es aus Anlass des "Nagolder Frühlings" geben, und zwar jeweils am zweiten Sonntag im April. Sollte Ostern auf diesen Termin fallen, werden "Nagolder Frühling" und der damit verbundene verkaufsoffene Sonntag auf den dritten Sonntag im April geschoben. Der zweite verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des "Urschelherbstes" soll in Zukunft am zweiten Sonntag im Oktober stattfinden.
Verkaufssonntage werden räumlich beschränkt
Nach Gesprächen mit Thorsten Dossow, Geschäftsführer des Bezirks Mittelbaden-Nordschwarzwald der Gewerkschaft ver.di – sie hatte erfolgreich gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 1. Mai geklagt – werden beide Verkaufssonntage künftig räumlich beschränkt. Und zwar auf die Kernstadt. Im Gewerbegebiet Iselshauser Tal wird es also keine Verkaufssonntage geben. Diese räumliche Begrenzung auf die Innenstadt sei für die Gewerkschaft "von Bedeutung" gewesen, heißt es in der Vorlage der Verwaltung für die Gemeinderäte. Festgelegt werden durch die neue Satzung auch die genauen Öffnungszeiten für die Geschäfte. Die dürfen künftig an den beiden Sonntagen von 12 bis 17 Uhr geöffnet sein. Dieser Zeitkorridor geht auf gesetzliche Regelungen zurück, die bestimmen, dass die Offenhaltung von Verkaufsstellen fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten darf und auch außerhalb der Haupt-Gottesdienstzeiten liegen soll.
Kirchen haben nichts einzuwenden
Die Gewerkschaft ver.di kann nach Informationen der Stadtverwaltung mit dem gefundenen Weg leben und habe verlauten lassen, dass sich die Stadt damit "im gesetzlichen Rahmen" bewege. Die Gewerkschaft begrüße es, dass mit der neuen Satzung der Tag der Arbeit künftig nicht mehr als verkaufsoffener Sonntag in Betracht gezogen wird. Auch der Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK) in Nagold sei zu der Angelegenheit gehört worden, heißt es in der Gemeinderatsvorlage. Auch von dieser Seite gab es nichts gegen die Neuregelung einzuwenden.
"Chancen, in einem juristischen Verfahren zu bestehen"
Siegrid Plaschke, Gemeinderätin der Freien Wähler und gleichzeitig Chefin des Cityvereins, hob in der Debatte die Bedeutung der Verkaufsoffenen Sonntage im Rahmen von "Nagolder Frühling" und Urschelherbst hervor. Bei diesen Veranstaltungen gehe es darum, die Stadt zu erleben – "und da gehören offene Ladentüren einfach dazu". Bärbel Reichert-Fehrenbach (FDP) begrüßte die nun gefundene Regelung für die Veranstaltungen, die die Stadt "unbedingt" brauche. Damit hätten alle Beteiligten nun Planungssicherheit.
Von absoluter Sicherheit wollte CDU-Fraktionschef Wolfgang Schäfer derweil nicht sprechen. Aber immerhin habe man mit dieser Satzung "Chancen, in einem juristischen Verfahren zu bestehen", erklärte der Anwalt. Auch Daniel Steinrode von der SPD, die sich gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 1. Mai ausgesprochen hatte, signalisierte Zustimmung zur jetzt gefundenen Lösung, die den 1. Mai künftig als verkaufsoffenen Sonntag künftig ausschließe.
Nach kurzer Debatte segnete der Gemeinderat die neue Satzung einstimmig ab.