Während der Corona-Pandemie besorgte sich der Albstädter Angeklagte einen gefälschten Impfausweis, um auch ohne Covid-Impfung am kulturellen Leben teilhaben und Restaurants aufsuchen zu können. Foto: picture alliance/dpa

Einen Freispruch konnte der Mann aus Albstadt, der gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einlegte, nicht erwirken. Die Freiheitsstrafe wurde aber in eine Geldstrafe abgemildert.

Es war für den 63-jährigen Angeklagten bei seiner Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hechingen nicht der Erfolg, den er sich erhofft hatte.

 

In seinem Plädoyer wünschte sich der Albstädter einen Freispruch. Dennoch erzielte er einen Teilerfolg, da die Bewährungsstrafe in eine reine Geldstrafe umgewandelt wurde. Dies ist unter anderem auf ein „polizeiliches Defizit“ zurückzuführen, wie der Richter anmerkte.

Man habe das Umfeld der rechtswidrigen Posts nicht näher untersucht. Es wäre für die Gesamtbeurteilung schon wichtig gewesen, in welchem Zusammenhang der Angeklagte die verhandelten Tweets auf Twitter verbreitet habe.

„Jeder Krieg ein Bankenkrieg“

Strafrechtlich relevant waren insgesamt vier Tweets. Bei einem verkündete der Angeklagte, dass „Jeder Krieg ein Bankenkrieg“ sei und Adolf Hitler lediglich versucht habe, das deutsche Volk vom Wucher der jüdischen Banker zu befreien. Damit läge die Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bei den Menschen jüdischen Glaubens.

In einem anderen Tweet legte der Albstädter einer Abgeordneten der Grünen-Fraktion ein Zitat in den Mund, das diese nie geäußert hatte. Es ging darum, dass Mörder und Vergewaltiger unter den Flüchtlingen nicht abgeschoben werden. Zwei weitere Veröffentlichungen zeigten Fotos mit Fahnen, auf denen Hakenkreuze zu sehen sind.

Impfpass und Munition eingezogen

Außerdem wurde dem 63-Jährigen zur Last gelegt, dass er Urkundenfälschung begangen habe, weil er sich zu Covid-Zeiten einen gefälschten Impfpass besorgte und mit eigenen Daten vervollständigte. Und schließlich besaß er noch zwei Patronen, die man bei einer Hausdurchsuchung sicherstellte. Für diese Munition hätte es eine entsprechende Erlaubnis nach dem Waffengesetz gebraucht. Zudem ging es noch um den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Bezüglich der Urkundenfälschung und dem unerlaubten Besitz von Munition räumte der Angeklagte schon beim ersten Verhandlungstag vor einer Woche ein, dass dies der Wahrheit entspricht, allerdings seien in beiden Fällen seine Motive harmlos. Er wollte durch den Impfausweis am öffentlichen Leben teilhaben und die Patronen seien eher als Andenken an seine Bundeswehrzeit zu verstehen.

Geringe Mengen Cannabis

Auch der Besitz von Cannabis spielte im weiteren Verfahren nur noch eine untergeordnete Rolle, zumal die Mengen eher unbedeutend waren und größtenteils seinem Sohn gehörten, der mit im Haushalt lebt und bereits bestraft wurde. Bleiben also noch die vier Tweets. Was die Politikerin betrifft, hatte sich der Angeklagte bereits entschuldigt, die Fotos mit den Hakenkreuz-Fahnen sollten der geschichtlichen Aufklärung dienen und bei den Hintergründen zum Zweiten Weltkrieg habe der Angeklagte umfangreich recherchiert, wie er wissen ließ.

Eingriff in die Privatsphäre

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter nahmen dem geständigen Angeklagten ab, dass er keinerlei böse Hintergedanken hege. In seinem Plädoyer als Berufungsführer führte der Angeklagte aus, dass er seine Würde wieder hergestellt sehen wolle. Seine Kritik im Netz habe er stets sachlich argumentiert und keinerlei beleidigende oder hetzerische Absicht verfolgt. Sehr emotional schilderte der 63-Jährige, welch massiven Eingriff in seine Privatsphäre die Hausdurchsuchung dargestellt habe.

Vor allem die Härte, mit der die Beamten vorgegangen seien, habe ihm einen Schock versetzt, so der 63-Jährige. Er selbst habe keinen Widerstand geleistet und deshalb sei das Vorgehen unverhältnismäßig gewesen. Als Bürger, der sein Leben lang gearbeitet und den Rechtsstaat unterstützt habe, wolle er sein Recht auf Gehör wahrnehmen. „Kritik darf kein Verbrechen sein“, äußerte der Angeklagte, der Augenmaß, Fairness und Menschlichkeit forderte.

Gegenpol zum Mainstream

Selbst der Staatsanwalt räumte in seinem Plädoyer ein, dass der Angeklagte als Gegenpol zum Mainstream zu verstehen sei und seine Haltung oder Meinung nicht strafbar. Allerdings müsse man darauf achten, wo und in welcher Weise man seine Meinung äußere. Bilder mit Hakenkreuzen dürften nur aus ganz bestimmten Anlässen gezeigt werden. Hier bewege sich der Angeklagte „haarscharf an der Grenze zur Volksverhetzung“.

Mit Blick auf beide Hakenkreuz-Postings reiche eine Geldstrafe nicht aus, damit der Angeklagte lerne, dass sein Handeln in der Öffentlichkeit Folgen hat. Deshalb forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Das Urteil des Amtsgerichts Albstadt hatte ursprünglich acht Monate vorgesehen.

Plumpe Verbreitung von Hakenkreuzen

Die Ausnahmen, wann Hakenkreuze gezeigt werden dürfen, erläuterte der Richter bei der Urteilsbegründung. Beispielsweise, wenn ein Film über das Dritte Reich gedreht werde oder bei einer Ausstellung in einem Museum oder in einem Geschichtsbuch. Nicht aber in einem Twitter-Tweet. Die Berufung wurde verworfen. Munition und Impfpass eingezogen. Und die Haftstrafe in eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen á 50 Euro umgewandelt.

Um seine Meinung kundzutun, bedürfe es nicht der Verwendung von Hakenkreuzfotos, so der Richter. Der Angeklagte hätte diese schwärzen müssen. Im Falle des Angeklagten habe es „nur den Sinn, diese Symbole plump in die Welt hinauszutwittern“ – „Es ist eine plumpe Verbreitung verfassungswidriger Embleme. Sie dürfen das nicht!“