Hinter dem künftigen Bauhofgebäude gibt es noch Fläche für eine weitere gewerbliche Nutzung. Foto: Katzmaier

Am neuen Standort des Bauhofes im Waldweg soll es eine weitere gewerbliche Entwicklung geben. Dafür hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans „Stauchbach II“ beschlossen.

Die Stadt Haititerbach hat das Gelände des ehemaligen Sägewerks in Nordwesten des Stadtgebiets gekauft. Die bestehende Halle wird künftig durch den Bauhof genutzt. Erste Umbaumaßnahmen wurden angegangen. Da dies zum einzigen Standort des bislang verteilt untergebrachten Bauhofes werden soll, ist noch ein Anbau geplant.

 

Da das gesamte Gelände hinter den Bauhof noch deutlich mehr Raum bietet, sollen hier weitere Gewerbeeinheiten entstehen. Im Flächennutzungsplan sei das Gebiet als Gewerbefläche ausgewiesen, erklärte Bürgermeisterin Kerstin Brenner in der jüngsten Sitzung des Haiterbacher Gemeinderats. Die notwendige Änderung des Bebauungsplans werde nach Paragraf 13a im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dadurch ist kein Umweltbericht erforderlich. Ebenso entfällt die frühzeitige Beteiligung. Das heißt, das Vorhaben wird nach dem jetzigen Beschluss des Gremiums sofort öffentlich ausgelegt.

Geschütze Gebiete grenzen an Fläche an

Im Vorfeld hat die Stadtverwaltung Gutachten zur Natur- und Artenschutzprüfung in Auftrag gegeben. Das Vorhaben liegt nicht innerhalb, sondern grenzt unmittelbar an Flächen des FFH-Gebiets „Nagolder Heckengäu“ sowie des Naturschutzgebiets „Haiterbacher Heckengäu“. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele der angrenzenden FFH-Gebiete zu erwarten sind. Die natürlichen Standortverhältnisse (zum Beispiel Magerwiesen) im Umfeld würden nicht verändert.

Lebensstätten für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr sind im unmittelbaren Plangebiet nicht vorhanden; an den externen Lebensstätten seien keine negativen Auswirkungen durch das Vorhaben zu befürchten.

Kein Problem mit Fledermaus oder Vögeln

Auch beim Thema Artenschutz gibt es Entwarnung. Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Konflikte auslöst, sofern einige standardmäßige Vermeidungsmaßnahmen eingehalten werden.

Bei Fledermäusen und Vögeln wurde kein dauerhafter Aufenthalt (Wochenstuben oder Winterquartiere) festgestellt. Das Gebiet diene lediglich sporadisch zur Nahrungssuche.

Empfohlen wird eine Bauzeitenregelung: Gehölzentnahmen und größere Gebäudeabriss- oder Umbauarbeiten sollten zwingend im Zeitraum von November bis Februar stattfinden (außerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Aktivitätszeit von Fledermäusen).

Materiallager mit hohem Potenzial für Zauneidechsen sollen während der Aktivitätszeit vorsichtig abgebaut werden, um den Tieren eine Fluchtmöglichkeit in angrenzende Bereiche zu geben.

Schnelle Bearbeitung gewünscht

Uli Seeger (UBL) wollte wissen, ob man bei den Kosten noch bei den anvisierten 650 000 bis 700 000 Euro liege. Thomas Burkhardt vom städtischen Bauamt erklärte, dass es sich nur um eine Kostenschätzungen gehandelt habe. Bislang habe sich aber nichts verändert.

Gerhardt Gutekunst (UBL) unterstrich: „Wir wünschen uns eine zügige Bearbeitung durch die Verwaltung.“