Die Karten zeigen die überprüften Gelände in der näheren Umgebung (obere Reihe, von links): Haiterbach, Horb und Eisberg in Nagold. Mittlerer Reihe (von links): Deckenpfronn, Ihinger Hof, Muckberg. Untere Reihe (von links): Schallberg und Rechentshofen. Grafiken: Staatsministerium Foto: Schwarzwälder-Bote

Absetzgelände: Staatsministerium erklärt Vorgehensweise bei der Suche nach einem Ersatzplatz für das Kommando Spezialkräfte

Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat jetzt Unterlagen zur Vorgehensweise bei der Identifizierung möglicher Standorte eines Übungsgeländes für das Kommando Spezialkräfte in der Nähe zum Standort Calw öffentlich gemacht.

Haiterbach (kaz). Warum Haiterbach und nicht ein anderer Standort? Diese Frage treibt nicht nur die Bürgerinitiative gegen Fluglärm, sondern auch weitere Bürger und Beobachter um. Das Staatsministerium legt in seiner jüngsten Aussendung den Ablauf und die Kriterien dar.

Zunächst sei eine Vielzahl von Arealen und Flugplätzen erhoben worden. Hierzu habe man Angaben der Liegenschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg, Vor-Ort-Kenntnisse der räumlich betroffenen Regierungspräsidien sowie im Eigentum des Bundes befindliche Grundstücke einbezogen.

"Die Priorität lag dabei auf Flächen, die sich im Eigentum des Landes oder des Bundes befinden. Insbesondere wurden aber auch bereits fliegerischer Nutzung unterliegende Areale, wie etwa Segelflugplätze, in die Sammlung einbezogen", heißt es in der Mitteilung.

Auf Basis dieser Informationen seien die fachlichen Anforderungen der Bundeswehr angewandt worden. Diese lauten: Mindestfläche von 400 auf 1000 Meter sowie angrenzend ein Schutzstreifen von 50 Meter; Nähe zum Standort des KSK in Calw; ausreichende Hindernisfreiheit im An-/Abflug nach §12 Luftverkehrsgesetz; befestigte und verdichtete Graspiste von 80 auf 1000 Meter für kleinere Starr- und Drehflügler (Flugzeuge und Hubschrauber); Tragelast der Landebahn bis zu 20 Tonnen; befestigte Zufahrt; Verfügungsraum in unmittelbarer Nähe (zum Beispiel für Übungsvor- und -nachbereitung); bestandskräftige luftverkehrsrechtliche Genehmigung.

Zumutbare Fahrtzeit auf 45 Minuten festgesetzt

Die Bundeswehr habe die zumutbare Entfernung vom Standort Calw mit einer Fahrzeit von 45 Minuten beziehungsweise 15 Kilometer Fahrweg konkretisiert. Um das Potenzial in Frage kommender Flächen auszuschöpfen, habe man auch entfernter gelegene Flächen zusätzlich in Betracht im Umkreis von 37 Kilometern Luftlinie gezogen. Dies betraf insbesondere Grundstücke, die sich weder im Landes- noch im Bundeseigentum befinden, die jedoch aufgrund größerer zusammenhängender Fläche als Übungsgelände für die Bundeswehr in Frage kommen könnten.

Auf Basis der Flächensammlung seien in der Folgezeit 41 Flächen (Stand 10. Juli) näher betrachtet worden, von denen drei Flächen (Haiterbach-Nagold, Hofgut Mauer und Wildberg) in zwei Varianten sowie eine Fläche (Schallberg) in drei Varianten bezüglich der geografischen Ausrichtung einer möglichen Landebahn in Betracht gekommen seien.

Als Referenz sei der bisherige Standort in Renningen-Malmsheim ebenfalls bewertet worden.

"Nach heutigem Kenntnisstand des Landes Baden-Württemberg entspricht das Gelände des Segelflugplatzes Haiterbach-Nagold nicht nur in vollem Umfang den fachlichen Anforderungen der Bundeswehr, sondern ist auch mit den vergleichsweise geringsten Eingriffen in öffentliche Belange – wie der Lärm- und der Naturschutz – verbunden", teilt das Staatsministerium mit. Diese Bewertung stelle nur den Ausgangspunkt der folgenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dar.

In der UVP werde überprüft, ob die dargestellte erste Bewertung öffentlicher Belange (inklusive Lärmschutz) sachlich stimme. Auch würden die am ehesten in Frage kommenden Alternativen einer parallelen Prüfung unterzogen. Es handele sich dabei um Gelände in Deckenpfronn, auf dem Schallberg (Gemarkung Weil der Stadt) und auf der Domäne Rechentshofen (Gemarkung Sachsenheim). Ebenso könnten aus Sicht des Landes und der Bundeswehr ehemalige Bundeswehrstandorte in Nagold (Eisberg) und Horb sowie der aktuelle Standort in Calw in die UVP Eingang finden. Letzteres erfolge zur Absicherung der Untersuchungsergebnisse, obwohl aus Sicht der Bundeswehr die militärischen Anforderungen bei den zuletzt genannten drei Flächen ungenügend erfüllt sei. Bei dem in der bisherigen Sondierung berücksichtigten Areal auf dem Ihinger Hof (Gemarkung) Renningen handele es sich um den zentrale Versuchsstandort der Universität Hohenheim für agrarwissenschaftliche Untersuchungen. Mit Verlegung des Absprunggeländes auf den Ihinger Hof würden langjährige Versuchsreihen von unschätzbarem wissenschaftlichem Wert unwiederbringlich zerstört.

Das Staatsministerium veröffentlichte eine Liste der überprüften Gelände, die in die Auswahl kamen, mit der militärischen Eignung und etwaigen Hinderungsgründen.

Albstadt-Degerfeld: nicht geeignet, da zu weit entfernt; Siedlungsnähe; FFH-Gebiet

Backnang-Heiningen: nein, zu weit entfernt.

Deckenpfronn-Egelsee: entspricht Anforderungen, Umsetzung erscheint möglich; allerdings unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten (schutzwürdiger Biotope) problematischer.

Eisberg, Nagold: nicht geeignet, da zu geringe Größe; Windkraftanlage

Esslingen-Jägerhaus: nein, da zu weit entfernt

Eutingen: nein, zu kurz; DHL-Logistikzentrum; Siedlungsnähe; Nähe zur Bundesstraße

Grabenstetten: nein, zu weit entfernt; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet

Hagenschieß, Pforzheim: nein, auf unbestimmte Zeit verpachtet; Siedlungsnähe; FFH-Gebiet

Haiterbach-Nagold: ja, Umsetzung erscheint möglich

Hambrücken: nein, zu weit entfernt; Hochspannungsleitung

Hangensteinerhof Mühlacker: nein, Hochspannungsleitungen; Verdichtungsraum

Hofgut Georgenau, Bad Liebenzell: nein, Hochspannungsleitung; angrenzende Bewaldung

Hofgut Mauer, Korntal-Münchingen: nein, zwei Hochspannungsleitungen; schwierige Topografie

Horb: nein, Absetzplatz zu klein; Bebauung; Gräben; Hügel; Waldstück

Ihinger Hof, Renningen: ja, aber zentraler Versuchsstandort der Universität Hohenheim mit wertvollen Versuchsreihen

Kirchheim/Teck-Hahnweide: nein, zu weit entfernt; Hochspannungsleitung; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet

Ludwigsburg-Pattonville: nein, zu weit entfernt; Hochspannungsleitung; nahe Wohnbebauung

Löchgau: nein, zu weit entfernt; Hochspannungsleitung; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet

Maßhalderbuch, Rottenburg: nein, zu weit entfernt

Muckberg, Calw: nein, zu klein

Musbach, Dornstetten: nein, Hochspannungsleitung; geringer Abstand zum Ort

Odenheim: nein, zu weit entfernt

Ohnhülben, Langenenslingen: nein, zu weit entfernt

Pleidelsheim: nein, zu weit entfernt; Hochspannungsleitung; FFH-Gebiet

Poltringen: nein, umfangreiche Maßnahmen, Siedlungsnähe; Vogelschutzgebiet; schutzwürdiger Biothope

Rechentshofen, Sachsenheim: geeignet, aber aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar

Rheinstetten: nein, zu weit entfernt

Schallberg, Weil der Stadt: ja Umsetzung erscheint möglich

Schönborn: nein, zu weit entfernt; Hochspannungsleitung

Schwann-Conweiler: nein, geringer Abstand zum Ort

Talheim: nein, zu weit entfernt; Hochspannungsleitung

Teck Owen/Teck: nein, zu weit entfernt; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; schutzwürdiger Biotope

Unteraichhof, Oberndorf: nein, zu weit entfernt

Vaihingen/Enz: nein, direkt an Wohnbebauung/Stadtkern; Hochspannungsleitung

Völkleshofen: nein, zu weit entfernt

Wächtersberg-Hub, Wildberg: nein, zu klein; ungünstige Topografie; Getränkefabrik; Hochspannungsleitungen

Waldhof, Geislingen: nein zu weit entfernt

Weitenburg, Starzach: nein, Im Süden fällt das bewaldete Gelände sehr stark ab

Wildberg (Segelfluggelände): nein, Gelände zu klein; umfangreiche Waldrodungen erforderlich.

Winzeln-Schramberg: nein, zu weit entfernt

Wurmberg: nein, Hochspannungsleitung; FFH-Gebiet