Als friedliche Winterlandschaft präsentierte sich gestern das Flugsportgelände am Dürrenhardter Hof. Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Absetzgelände: Gremium beschließt Beauftragung von Anwalt / Besetzung von Begleitgruppe erster Auftrag

Die Stadt Haiterbach beauftragt einen Anwalt, ihre Interessen und ablehnende Haltung in Sachen Absetzgelände gegen das Land und den Bund zu vertreten. Die erste Frage, die die Kanzlei klären sollte, gibt es schon: Dürfen Gemeinderäte in die Begleitgruppe des Landes?

Haiterbach. Mit dem Bürgerentscheid wurde die Stadt Haiterbach verpflichtet, alles rechtlich Mögliche zu tun, um die Einrichtung des geplanten Absetzgeländes für das Kommando Spezialkräfte im Bereich Dürrenhardter Hof zu verhindern. Dafür sei es notwendig, sich anwaltlich vertreten zu lassen, hielt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage der jüngsten Gemeinderatssitzung fest. Vorab habe man verschiedene Kanzleien angefragt, informierte Bürgermeister Andreas Hölzlberger. Einige davon hätten jedoch kein Interesse gehabt oder Interessenskollisionen gesehen.

Ein Angebot abgegeben hatten so nur die Stuttgarter Kanzleien "Karsten und Kappel" sowie Oppenländer. Für die Beratung müsse man mit Stundensätzen von 250 bis 300 Euro rechnen.

Laut Sitzungsvorlage hat sich die Bürgerinitiative dafür stark gemacht, ihren Anwalt zu beauftragen, der in die Materie eingearbeitet sei. Die Verwaltung erachtet dies nicht als sinnvoll, da im Laufe des Verfahrens Interessenskollisionen zu befürchten seien. Ein Gespräch von Hölzlberger mit ihm führte schließlich zur Empfehlung, sich an die Kanzlei Geulen und Klinger in Berlin zu wenden, die entsprechende Referenzen habe.

Somit standen letztlich drei Kanzleien zur Wahl. Mathias Kaupp (UBL) plädierte nicht zuletzt aufgrund der absehbaren Kosten für ein Stuttgarter Büro.

Johann Pagitz (CDU/FWH) meldete Bedenken an, ein Büro zu beauftragen, das entweder schon Staatsministerium oder Landratsamt vertreten habe. Hölzlberger entgegnete, dass ein Interessenkonflikt nicht aufgrund einer Mandantenüberschneidung, sondern dann gegeben sei, wenn eine in der Sache vorliege.

Karl Braun (DBH) hätte gerne ein Budget vereinbart und legte Wert darauf, dass keine gutachterliche Stellungnahme ausgearbeitet wird, die Geld koste, aber sonst keinen Nutzen habe.

Karl Keppler (DBH), der nochmals seine befürwortende Haltung in Sachen Absetzgelände und auch seine Achtung für die Bürgerinitiative (BI) herausstellte, legte Wert darauf, dass man die beste und im Zweifelsfall teuerste Variante wähle. Man dürfe dabei aber nicht nach der BI schauen, weil man auch in eine Situation kommen könne, gegen diese zu handeln. Das hieß für ihn, die Berliner Kanzlei zu nehmen.

Pagitz reagierte auf Kepplers Aussage damit, dass die BI-Mitglieder keine Menschen vom anderen Stern, sondern auch Bürger seien. Keppler entgegnete, dass Bürger im Allgemeinen und BI als Interessensgruppe nicht gleichzusetzen seien.

Rosemarie Palmer (UBL) fragte, ob schon die Empfehlung dieser Kanzlei durch den BI-Anwalt eine Befangenheit sein könne.

Hölzlberger sagte, dass hier kein Abhängigkeitsverhältnis bestehe.

Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung entschied sich das Gremium, das Berliner Anwaltsbüro zu beauftragen.

Eine erste Frage für die Kanzlei ergab sich dann im weiteren Verlauf der Sitzung, als es um die Besetzung der vom Land eingesetzten Begleitgruppe zum Absetzgelände ging.

Laut Sitzungsvorlage sollte der Gemeinderat drei Mitglieder entsenden. Dies sei nach der von Hölzlberger beim Landratsamt eingeholten Auskunft unproblematisch, da die Gemeinderäte nicht offiziell die Stadt nach außen vertreten würden.

Da verschiedene Stadträte hier Bedenken äußerten und auch erklärten, dass sie das nicht machen würden, selbst wenn es rechtlich möglich sei, soll diese Frage nun geprüft werden.

Neben städtischen Vertreter sollen nach Planung des Landes in der Begleitgruppe Bürger aus Nagold und Haiterbach mitwirken.