Gericht: Bewährung für Pakistaner

Das Amtsgericht Nagold verurteilte einen Pakistaner wegen unerlaubtem Aufenthalt ohne Pass zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung.

Haiterbach/Nagold. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Trotzdem hält sich der 31-Jährige seit Jahren in Deutschland auf, zurzeit in einem Haiterbacher Teilort. Hat er wichtige Dokumente bewusst weggeworfen oder sich nicht ausreichend um die Beschaffung von Ausweispapieren gekümmert? Diese Frage stellte sich jetzt dem Amtsgericht.

Er habe wegen der erforderlichen Papiere beim Konsulat seines Heimatlandes in Frankfurt vorgesprochen, erklärte der Angeklagte. "Die wollten dafür 6000 Euro haben, das Geld habe ich nicht", ließ er über seinen Dolmetscher ausrichten. "Was haben Sie danach unternommen?" Die Frage von Richter Martin Link beantwortete der 31-Jährige mit dem Hinweis, eine Kopie seiner Geburtsurkunde bei der Polizei abgegeben zu haben. Das genüge nicht, hielt ihm der Richter vor. Es sei seine Pflicht, sich um einen Pass zu kümmern.

Er wisse nicht, an wen er sich in Pakistan wenden solle, zuckte der Angeklagte mit den Schultern. Die Mutter sei vor einigen Jahren gestorben und zu den fünf Brüdern habe er keinen Kontakt. Staatsanwalt Thomas Trück beschwor den 31-Jährigen, in seinen Bemühungen nicht nachzulassen. Leider komme es vor, dass Flüchtlinge ihren Pass einfach wegwerfen würden in der Hoffnung, möglichst lange oder für immer in Deutschland zu bleiben.

In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Kontakt zu den Geschwistern nicht abgebrochen ist und sie in seinem Heimatort für ihn durchaus tätig werden könnten. "Einmal das pakistanische Konsulat in Frankfurt aufzusuchen und es damit bewenden zu lassen, "das geht nicht" schrieb der Richter dem Angeklagten ins Stammbuch. Und warf einen Blick in den Auszug des Bundeszentralregisters, in dem alle Vorstrafen vermerkt sind.

Zwei Eintragungen standen dort: Tätlicher Angriff auf zwei Vollstreckungsbeamte und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln. Bei seinem Antrag – Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung – spielte das nach Aussage des Staatsanwaltes eine Rolle.

Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen zu drei Monaten auf Bewährung. Zwei Jahre steht der Pakistaner unter Beobachtung. Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der bei der Beschaffung eines Passes behilflich sein soll.