Absetzgelände: Haiterbacher Bürgerinitiative spricht von "gefakten Kriterien"

Haiterbach sei nicht der geeignetste Standort für das geplante Absetzgelände. Dies bekräftigt die Haiterbacher Bürgerinitiative als Antwort auf jüngste Aussagen von Staatsrätin Gisela Erler.

Haiterbach. Das Interview mit Staatsrätin Gisela Erler vom Staatsministerium zum Stand der Bürgerbeteiligung am Samstag war noch nicht gedruckt (jedoch online verfügbar), da traf eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative als Stellungnahme dazu ein.

Erler war in dem Interview auf die Frage, ob es sich bei der Wahl von Haiterbach für das Absetzgelände für das Kommando Spezialkräfte möglicherweise um eine politische Entscheidung handle, auf das Auswahlverfahren eingegangen. Eine politische Entscheidung sei dies gewiss nicht.

Dem entgegnet die Bürgerinitiative: "Nach Akteneinsicht zeigt sich, dass es nie wirklich objektive Standort-Auswahlkriterien für den geplanten Militärflugplatz in Haiterbach gab." Das lasse sich dem Schreiben des Anwalts der Stadt Haiterbach nach Akteneinsicht entnehmen. Die Bürgerinitiative Haiterbach (BI) sehe sich aufgrund eigener Recherchen, die dem Staatsministerium seit dem 5. Juli 2017 vorlägen, in der zehnseitigen Beurteilung des Anwalts voll bestätigt. "Standort-Auswahlkriterien müssen nun mal rechtlichen Vorgaben genügen. Tun sie das nicht, kann auch kein rechtsgültiges Genehmigungsverfahren erreicht werden." Es bleibe daher abzuwarten, ob man sich überhaupt traue, mit so einer Aktenlage vor einer Genehmigungsbehörde anzutreten oder irgendein Verfahren zu eröffnen.

"Außerdem weigern sich 90 Prozent der betroffenen Grundstücksbesitzer beharrlich, ihre Flächen zu verkaufen oder zu tauschen und erklärten, im Falle einer drohenden Zwangsenteignung, vor Gericht ziehen zu wollen", heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Die gesetzlichen Hürden für Enteignungen seien sowieso schon sehr hoch. "Auf Basis von gefakten Standort-Auswahlkriterien dürfte es nun völlig unmöglich sein, Enteignungen vor Gericht durchzusetzen", schreibt die Bürgerinitiative. Trotz der von Staatsrätin Erler verkündeten "Transparenzoffensive" sei dem städtischen Anwalt im März die Akteneinsicht zunächst verweigert worden. Erst mit Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz und nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist habe er Ende August die Akten schließlich erhalten.

Im November erhielt die Stadt Haiterbach die schriftliche Beurteilung des Anwalts. (Das Schreiben ist auf der Homepage der Stadt Haiterbach veröffentlicht.) Er schreibt in der Einleitung: "Zum Umfang der uns zur Verfügung gestellten Akten ist darauf hinzuweisen, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Verhalten des Staatsministeriums und der Bundeswehr festzustellen ist. Obwohl uns das Staatsministerium mitteilte, dass über 10 000 Blatt in der Angelegenheit vorhanden sind, wurden uns nur 179 Blatt (und diese auch noch teilweise geschwärzt) zur Verfügung gestellt. Wir hatten den Akteneinsichtsantrag zwar inhaltlich begrenzt, dies rechtfertigt es jedoch nicht, uns Aktenauszüge zur Verfügung zu stellen, die derart reduziert und teilweise noch so geschwärzt sind, dass sich nur noch die Worte ›vielen Dank‹ in ungeschwärzter Form darauf befinden."

"Wie aus diesen Akten auch hervorgeht, bevorzugen die Bundeswehr und das KSK nicht Haiterbach, sondern ganz andere Standorte", schreibt die BI. Kurz gefasst ergebe die zehnseitige Einschätzung durch Anwalt Remo Klinger, dass die Auswahlkriterien für den Standort Haiterbach völlig willkürlich, verworren und deshalb nicht nachvollziehbar seien.

"Teilweise erwecken die Unterlagen den Eindruck, als seien die Kriterien von vornherein so aufgestellt worden, dass Haiterbach am Ende als derjenige Standort herauskommt, der am geeignetsten ist", schreibt der Anwalt.

Man könne, so die BI, also getrost abwarten, ob überhaupt ein Verfahren eröffnet werden werde. "Ist dies der Fall", schreibt Klinger weiter, "werden wir uns in die Verfahren einbringen und Stellung nehmen."

Jürgen Kaupp, Sprecher der BI: "Statt klarer Antworten gibt es nur wieder ausweichende Beschwichtigungen vom Staatsministerium. Aber mit dem Anwaltsschreiben und der Verweigerung der Grundstücksbesitzer liegen jetzt klare Fakten auf dem Tisch und diese lassen sich weder wegreden noch ignorieren."