Absetzgelände: Begleitgruppe hat nun doch schon die Arbeit aufgenommen / Erler steht zu Aussagen

Die Begleitgruppe, die das Land im Zuge des geplanten Absetzgeländes in Haiterbach eingerichtet hat, sei keine heimliche installierte Einrichtung. Das stellt das Staatsministerium in einer Kurzinfo klar.

Haiterbach. Dass sich die Begleitgruppe zum Absetzgelände gebildet und inzwischen auch ihre Arbeit aufgenommen hat, kommt überraschend. Denn diese Information wurde weder gegenüber Medien noch der Bevölkerung öffentlich gemacht. Stand bislang war, dass man zwar zur Teilnahme an einer solchen Gruppe aufgerufen hatte und es auch Interessenten gibt, dass die Arbeit aber erst mit dem Einstieg in das eigentliche Genehmigungsverfahren aufgenommen werden solle.

Auf eine Anfrage des Schwarzwälder Boten an das Ministerium teilte dessen Pressestelle mit, dass Staatsrätin Gisela Erler mehrfach zur Teilnahme am Bürgerberaterkreis/Begleitgruppe eingeladen habe, ausdrücklich auch die Bürgerinitiative-Mitglieder. Und weiter: "Die Bürgerinitiative hätte also selbst Teil der Begleitgruppe werden können, hat das Angebot aber nicht angenommen."

Dass die Begleitgruppe nun nichtöffentlich tagte und die Namen der Mitglieder nicht öffentlich gemacht wurden, begründet das Ministerium mit Datenschutzgründen. Man habe keine Einwilligung der Mitglieder, die offenbar eine Hetzjagd befürchten.

Das erinnert an Erlers Aussage zur politischen Kultur, die sie in einem Interview angesprochen hatte. Eine Aussage, die auch Unmut unter den Bürgern nach sich zog.

Auf die Reaktionen angesprochen, erklärt das Staatsministerium: Staatsrätin Erler habe in dem Interview deutlich gemacht, dass sie die Motive der Mitglieder der Begleitgruppe nachvollziehen könne. Das habe sie verbunden mit Kritik an der Art und Weise, wie die Bürgerinitiative politisch argumentiere. "Kritik einer Bürgerinitiative ist willkommen. Aber auch der Stil der Auseinandersetzung prägt die politische Kultur." Erler stelle sich daher ausdrücklich schützend vor die Begleitgruppe und deren Bedürfnisse.

Die Eingaben an das Staatsministerium beantworte man, soweit es sachlich nachvollziehbare Fragen seien.

Das Staatsministerium definiert die Begleitgruppe folgendermaßen: "Bei allen informellen Beteiligungsverfahren trägt wesentlich zum Erfolg bei, dass sich die beteiligten Personen und Gruppen als erstes einig werden über das Verfahren selbst. Wenn dies nicht im Vorfeld mit allen Teilnehmenden etwa eines Runden Tischs, einer Schlichtung oder einer Mediation ausgehandelt werden kann, wird häufig eine Begleitgruppe/Spurgruppe eingesetzt, die mit den Moderatoren die grundlegenden Wegmarken und Vorgehensweisen des Beteiligungsverfahrens im Einvernehmen festlegt. Eine Begleitgruppe verhandelt stets nur das Verfahren an sich, nicht aber über die Inhalte desselben."