Die Verhandlungen im Nagolder Amtsgericht sind meistens öffentlich. Foto: Köncke

Vorfall geht Streit voraus. Opfer zieht vor Gericht. Richter: "Törichtes Verhalten zweier Dickschädel".

Haiterbach/Nagold - Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Nagold einen 32-jährigen Arbeiter aus Haiterbach zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Gefühl der Bevormundung

Der Vorfall ereignete sich am 6. Februar vergangenen Jahres gegen 15.30 Uhr in einen Nagolder Betrieb. Ein Firmenmitarbeiter brauchte Paletten aus dem Lager. Um an sie heranzukommen mussten andere Gestelle verschoben werden. Offensichtlich war das nicht so einfach. Der Angeklagte beobachtete das Geschehen und rief dem Kollegen zu: "Ich weiß, wie man das macht, geh zur Seite". Der 24-Jährige fühlte sich bevormundet und lehnte ab. Es entwickelte sich ein Streitgespräch. Bis es dem Jüngeren zu dumm wurde und er den Angeklagten anblaffte: "Wenn du meinst, du kannst es besser, dann mach doch".

Der Haiterbacher fuhr mit einem Hubwagen – volkstümlich "Ameise" genannt – zu den Paletten und hob sie mit den Zinken hoch. Dabei verletzte er den 24-Jährigen am linken Fuß.

Lakonische Antwort

In der Verhandlung sagte der Geschädigte aus, auf seinen Vorwurf habe der Angeklagte lakonisch geantwortet, selber schuld zu sein, weil er nicht zur Seite gegangen sei. "Deshalb habe ich ihn angezeigt." Im Krankenhaus wurden Prellungen und Abschürfungen diagnostiziert, außerdem war der Verletzte zwei Wochen krankgeschrieben.

Einen Vorsatz könne er bei seinem Mandanten nicht erkennen, eher eine Unachtsamkeit argumentierte Verteidiger Marc Hufschmid. Mit seinem Antrag, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, war der Staatsanwalt nicht einverstanden. Er forderte eine Verurteilung von 70 Tagessätzen zu 35 Euro. Richter Martin Link beließ es bei 40 Tagessätzen zu 25 Euro. Für ihn war das Ganze "ein törichtes Verhalten zweier Dickschädel".