Der Haiterbacher Gemeinderat fasste jetzt den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "Breite". Foto: Priestersbach Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunalpolitik: Gemeinderat segnet die Pläne ab / Mancher Grundstückseigentümer ziert sich offenbar noch

Fünf Bebauungspläne auf einen Streich brachte der Haiterbacher Gemeinderat in seiner letzten Sitzung des Jahres auf den Weg. Ziel ist es, dem großen Bedarf an Bauplätzen in Haiterbach und den Stadtteilen gerecht zu werden.

Haiterbach. Geplant sind dabei die Bebauungspläne "Breite" (Haiterbach), "Mühlacker, 3. Erweiterung" (Unterschwandorf), "Breite" (Oberschwandorf), "Lauteräcker" und "Mohläcker" (Beihingen). Mit großer Mehrheit folgte der Gemeinderat jetzt den Beschlussempfehlungen aus dem Rathaus und fasste vorsorglich noch vor dem Jahresende die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse.

Grundlage für diese angedachten Baugebiete bildet der 2017 novellierte und durchaus umstrittene Paragraf 13 b des Baugesetzbuches, der den Kommunen begrenzt bis zum 31. Dezember 2019 ein Instrument zur Verfügung stellt, mit dem auf Außenbereichsflächen neues Wohnbauland ausgewiesen werden kann. Bebauungspläne für Wohnnutzungen können dank dieser Novellierung in einem erleichterten und schnelleren Verfahren beschlossen werden.

Wie Bürgermeister Andreas Hölzlberger in Erinnerung rief, verfügt die Stadt Haiterbach in den bestehenden Baugebieten derzeit nur noch über wenige oder gar keine städtischen Bauplätze mehr. Allerdings sei die Möglichkeit zur Baulandausweisung in Bereichen, die bislang nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, nach derzeitigem Stand auf das Jahresende 2019 befristet.

Deshalb standen jetzt auch gleich fünf Aufstellungsbeschlüsse auf der Tagesordnung, um die betreffenden Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Dies habe den Vorteil, so der Rathauschef, dass die frühzeitige Beteiligung und ein umfangreicher Umweltbericht entfallen könnten. Bei dieser Gelegenheit ließ es Andreas Hölzlberger unter Hinweis auf die notwendigen Grundstückskäufe offen, ob schlussendlich alle fünf Gebiete kommen werden. Klar sei jedoch, dass ein jeweiliger Satzungsbeschluss erst dann gefasst wird, wenn alle erforderlichen Grundstücke erworben wurden.

Auf die Frage von Gerhard Walz von den Freien Wählern, ob keine Verlängerungsmöglichkeit für besagten Paragrafen 13  b vorgesehen sei, wies der Rathauschef darauf hin, dass es zwar Signale für eine Verlängerung dieser Möglichkeit gebe, aber bislang keine definitiven Beschlüsse.

UBL-Rätin Yvonne Beck sah es bei der Beratung über die "Breite" in Haiterbach kritisch, wenn die Eigentümer es aus der Zeitung erfahren, dass ihre Grundstücke in einem Bebauungsplan vorgesehen sind. Wie Andreas Hölzlberger dazu anmerkte, seien die meisten Grundstücksbesitzer des stadtnahen Bereichs oberhalb des Pregizerhauses bereits angeschrieben worden.

Einen ganz anderen Aspekt brachte Stadtrat Günter Boos (Freie Wähler) ins Spiel, denn das betroffene Gebiet in Haiterbach liege direkt in der Einflugschneise für den geplanten Militärflugplatz bei Haiterbach. "Wird das Gebiet dadurch nicht entwertet?", wollte er von der Verwaltung wissen. Bürgermeister Hölzlberger wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Nachfrage für Bauplätze in Haiterbach "weiter sehr hoch ist" – was zuletzt auch im Baugebiet "Dellen" deutlich wurde.

In der Beratung über den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet "Mohläcker" in Beihingen – wo sich einige Eigentümer nach Aussage der Verwaltung noch zieren – machte Yvonne Beck auf den hohen Landschaftsverbrauch aufmerksam. Sie wünschte sich in diesem Zusammenhang einen stärkeren Fokus auf die "innerstädtische Nachverdichtung".