Transall im Anflug. Das Bild entstand bei den Überflügen Anfang Mai auf dem Gelände am Dürrenhardter Hof. Foto: Katzmaier

Gemeinderat für Abstimmung mit Bundestagswahl. Bürgerinitiative stellt zwei Beisitzer im Wahlausschuss.

Haiterbach - Der Termin für den Bürgerentscheid zum KSK-Absetzgelände steht fest. In der Gemeinderatssitzung legten die Räte den 24. September, das Datum der Bundestagswahl, als Abstimmungstermin fest. Auch der Gemeindewahlausschuss wurde gebildet.

Bereits in der vergangenen Sitzung habe man den Weg für den Bürgerentscheid frei gemacht, erinnerte Bürgermeister Andreas Hölzlberger. In einem Gespräch mit der Bürgerinitiative sei dann das weitere Vorgehen besprochen worden.

Die Stadtverwaltung sah keine Notwendigkeit, die Fragestellung noch einmal zu überarbeiten. So werden die etwas mehr als 4000 Abstimmungsberechtigten also die Frage beantworten müssen: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Haiterbach alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um zu erreichen, dass das geplante KSK-Übungsgelände mit Flugplatz beim Dürrenhardter Hof nicht realisiert wird?"

Da erstmals ein Bürgerentscheid in Haiterbach durchgeführt werde, sei es aus Sicht der Gesprächsteilnehmer wichtig, die Bevölkerung über die Sachfragen zu informieren, sagte Hölzlberger. Dies betreffe zum einen die Frage, wie es zu einer Entscheidung kommt. Antwort darauf gibt das Service-Portal Baden-Württemberg: "Die Frage auf dem Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit ›Ja‹ oder ›Nein‹ beantwortet werden kann. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss aber mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen (›Quorum‹)." Bei circa 4000 Stimmberechtigten betrage die nötige Mehrheit also rund 800 bis 850 Stimmen, sagte der Bürgermeister. Die genaue Zahl würde beim Erstellen des Wählerverzeichnisses ersichtlich.

Verwaltung ist drei Jahre an Entscheid gebunden

Wichtig sei außerdem, klar zu machen, was es bedeutet, wenn die Frage mit Ja oder Nein beantwortet werde. Bei einer Mehrheit für "Ja" ist die Stadt Haiterbach, also Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung, drei Jahre an das Ergebnis gebunden. Diese Entscheidung hätte dann insbesondere zur Folge, so zitierte Hölzlberger aus der Sitzungsvorlage, "dass Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren zwingend negativ ausfallen müssen und die Stadt keine Grundstücke im Gebiet veräußern darf. Grundsätzlich beinhaltet dieses Votum auch, dass die Stadt gegen eventuell zu erteilende Genehmigungen für das Absetzgelände Rechtsmittel (Widerspruch und Klage) ergreift."

Wenn die Frage mehrheitlich mit Nein beantwortet werde, bedeute dies nicht, dass der Gemeinderat für das Projekt sein muss. In diesem Fall sei der Gemeinderat frei, welche Entscheidung er in der Sache trifft, sobald eine Entscheidung anstehe.

Die Fragen und Antworten seien von der Kommunalaufsicht im Landratsamt geprüft worden und die Schlussfolgerungen seien zutreffend, so Hölzlberger.

Stadtrat Karl Keppler wies noch einmal auf die Tragweite der Entscheidung hin. Der Beschlussvorschlag bedeute, dass man unabhängig von den Kosten alle Mittel einsetzen müsse, zur Not bis zur Klage beim Europäischen Gerichtshof. Das sah Hölzlberger etwas entspannter. Bis es zu wirklich teuren Klagen kommen werde, etwa an Bundesverwaltungsgericht oder noch höher, seien die drei Jahre um und dann könne der Gemeinderat wieder entscheiden, ob er Klage einreiche oder nicht.

Außerdem dürfe die Stadt nicht verhandeln, so Keppler weiter. "Das kann im Zweifelsfall dazu führen, dass wir viel verlieren", sagte der DBH-Stadtrat. Dem stimmte der Bürgermeister zu: "Verhandlungen über Kompensationsmöglichkeiten sind ausgeschlossen, auch wenn absehbar ist, dass es genehmigt wird." "Überhaupt kein Risiko" sah dagegen Stadtrat Otto Roller in dieser Frage.

Mit einer Gegenstimme beschloss der Rat den Termin und die Form der Bürgerinformation. Einstimmig votierten die Räte für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses.

Wahlausschuss-Mitglieder bestimmt

Dieser muss nur einmal tagen, um das Ergebnis festzustellen. Gewählt wurde je ein Beisitzer sowie ein Stellvertreter jeder Gemeinderatsfraktion sowie zwei Mitglieder der Bürgerinitiative. Für die UBL wurden Gerhard Gutekunst und Bruno Bessey (Stellvertreter) gewählt, die DBH schickt Karl Braun und Hannelore Schöffler (Stellvertreter) in den Ausschuss und die CDU/FWH stellt Johann Pagitz und Otto Roller (Vertreter). Für die Bürgerinitiative wurden Birgit Kaupp und Reinhard Fischer gewählt.