Fallschirmspringer des Kommandos Spezialkräfte bei einer Übung in Ostelsheim. Foto: Archiv Fritsch

Stellungnahmen von Bürgerinitiative und Verwaltung widersprechen sich. Ein Gespräch und zwei Erinnerungen

Haiterbach - Nach dem Treffen von Bürgerinitiative und Stadtverwaltung wegen des geplanten Absetzgeländes für das Kommando Spezialkräfte Calw widersprechen sich die Stellungnahmen der beiden Parteien teilweise.

Verlautbarung und Richtigstellung gibt es in einem Aufwasch: Die Stadtverwaltung hatte der Bürgerinitiative "Kein Fluglärm über Haiterbach und für einen Bürgerentscheid" Raum im Amtsblatt für eine umfangreiche Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Gleich hinterher folgt allerdings eine Richtigstellung der Stadtverwaltung.

Strittig ist dabei der Themenkomplex Abstimmung über das Absetzgelände beziehungsweise Bürgerentscheid.

Die Bürgerinitiative macht die "glückliche Mitteilung, dass sich Bürgermeister, Gemeinderat, betroffene Bauern und die Bürgerinitiative darauf verständigt haben, dass es eine Abstimmung über den KSK-Übungsplatz geben wird. Die bürokratischen Modalitäten nach §21 Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), wurden bei einer Sitzung im Rathaus am Montagabend, 29. Mai, formal geklärt."

Dem entgegnet die Verwaltung: "Es ist nicht richtig, dass sich die Anwesenden darauf verständigt haben, dass es eine Abstimmung über den KSK-Übungsplatz geben wird."

Im gemeinsamen Besprechungstermin sei in Anwesenheit von Wilfired Rühle, Leiter des Kommunal- und Prüfungsamtes des Landratsamtes Calw, ein sinnvoller Weg festgelegt worden, heißt es seitens der Verwaltung: "Dieser sieht vor, dass die Bürgerinitiative ihre Unterlagen der Verwaltung übergibt, die unter anderem die Unterschriftslisten prüft (es dürfen nur wahlberechtigte Bürger unterschreiben) und das Ergebnis an die Rechtsaufsichtsbehörde weiterleitet, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens überprüft. Anschließend entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens."

Wenn die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegeben sei, habe der Gemeinderat kein Ermessen, dem Entscheid werde dann zugestimmt.

Über diese Vorgehensweise werde der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung informiert. Einem Beschluss des Gemeinderates könne durch das Besprechungsergebnis mit der Bürgerinitiative nicht vorgegriffen werden.

Während die Stellungnahme der Bürgerinitiative schon nach einem Etappenziel klingt ("Damit ist nun das Unmögliche eingetreten"), wird es wohl zunächst auf die Bewertung der Rechtsaufsicht ankommen. Bürgermeister Andreas Hölzlberger hatte schon vergangene Woche angekündigt, dass man sich an diese halten werde.