Zweckverband: Im Interkommunalen Gewerbegebiet Haiterbach/Waldachtal gelten zwei Gewerbesteuersätze

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes (ZV) "Interkommunales Gewerbegebiet" (IKG) Haiterbach/Waldachtal stimmte der ersten Erweiterung des Bebauungsplans zu. Thema war auch die unterschiedlichen Hebesätze bei der Gewerbesteuer.

Haiterbach/Waldachtal. Im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung vom 25. Januar wurde die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs IKG Haiterbach/Waldachtal beschlossen. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 15. Februar bis 22. März öffentlich ausgelegt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden Abwägungsvorschläge erarbeitet. Ein Schwerpunkt der Stellungnahmen stellten die Belange des Naturschutzes, des Wasserrechts und städtebauliche Aspekte der Festsetzungen dar, teilte Verbandsvorsitzender und Haiterbacher Bürgermeister Andreas Hölzlberger mit. Im Abwägungsvorschlag ist dargestellt, ob die Rückmeldungen in die Festsetzungen berücksichtigt oder noch in die Fortschreibung des Umweltberichts eingearbeitet werden. In vielen Fällen handele es sich um Rückmeldungen, die erst im weiteren Lauf des Verfahrens bei der Umsetzung des Bebauungsplans (zum Beispiel Durchführung der Erschließung) zu berücksichtigen seien.

Verbandsrechnerin Kerstin Brenner ging anschließend auf die Haushaltsplanung für das laufende Jahr ein. Im Ergebnishaushalt rechnet Brenner mit Zuweisungen der Verbandsgemeinden in Höhe von 130 000 Euro sowie mit 10 000 Euro an Grundsteuererträgen (A + B). Dem stehen Aufwendungen in Summe von 137 000 Euro gegenüber. Darunter Planungsleistungen (100 000 Euro), Geschäftsaufwendungen (15 000 Euro) sowie 10 000 Euro für ehrenamtliche Entschädigung.

Die Zinsaufwendungen wurden mit 2000 Euro beziffert, während 6000 Euro als Grundsteuer (A +B) anfallen sollen. Unterm Strich geht Brenner somit von einem leichten Überschuss von 3000 Euro aus. Im Finanzhaushalt stehen Einnahmen von 2,45 Millionen Euro Ausgaben in Höhe von 1,45 Millionen Euro gegenüber. Durch die Veräußerung von Grundstücken soll eine Million Euro in die Verbandskasse fließen, 200 000 Euro sind als Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) eingeplant. Zur Finanzierung der Investitionen sei zudem eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,25 Millionen Euro für den Fall vorgesehen, dass die Einzahlungen aus der Veräußerungen von Grundstücken nicht wie geplant erfolgen, führte Brenner aus. Als größter Posten schlägt bei den Ausgaben die Erschließung des Kreisverkehrs mit 763 000 Euro zu Buche.

Die Erschließung des IKG wurde mit 392 000 Euro beziffert. Hinzu kommen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken (200 000 Euro), Kosten für die Erschließungsplanung (45 000 Euro) sowie Ausgaben für das Verlegen von Wasserleitungen in Höhe von 52 000 Euro.

Verbandsmitglied Johann Pagitz, Gemeinderatsmitglied in Haiterbach, warf die Frage in den Raum, ob die unterschiedlichen Gewerbesteuersätze der Gemeinden nicht zu Unmut bei den Firmen führen könnten und eine Angleichung nicht sinnvoll wäre.

Hölzlberger erklärte, dass der Zweckverband kein eigenes Hebesatzrecht umsetzen könne. Waldachtals Bürgermeisterin Annick Grassi führte aus, dass sich an den unterschiedlichen Gewerbesteuersätzen bisher noch keine Firma gestört habe. "Wir haben jedenfalls nicht vor, unsere Hebesätze zu senken. Haiterbach kann aber gerne die Hebesätze an unsere angleichen", entgegnete Grassi.

Des Weiteren bemängelte Pagitz, dass die Erschließungskosten für den Kreisverkehr komplett im Haushalt des Zweckverbands eingeplant wurden, obwohl dieser auch mit rund 400 000 Euro im Haushalt der Stadt Haiterbach aufgeführt wurde. Hölzlberger erklärte, dass dies keine Auswirkungen auf Zahlungsmodalität habe. Die Erschließung des Kreisverkehrs werde wie geplant jeweils zur Hälfte von der Stadt Haiterbach und dem Zweckverband finanziert.