Das Fluggelände Dürrenhardter Hof, wo die Bundeswehr gerne ein Übungsgelände einrichten würde. Foto: Fritsch

Gremium lehnt Antrag der Freien Wähler für Bekräftigung ohnehin gültiger Beschlusslage ab. Mit Kommentar

Haiterbach - Der Gemeinderat hat keinen neuen Beschluss zum geplanten Absetzgelände in Haiterbach gefasst. Der Antrag der Freien Wähler (FWH) wurde mit Stimmenmehrheit von UBL-Fraktion und Bürgermeister abgelehnt. Die Diskussion vorab verlief wieder einmal hitzig.

Auf die Tagesordnung war das Thema Absetzgelände durch einen Antrag der Freien Wähler vom 29. November gekommen, wonach der Gemeinderat beschließen sollte, über die Verbindlichkeit des Bürgerentscheids bis September hinaus für drei Jahre alles rechtlich Mögliche zu tun, um das Militärgelände zu verhindern. Ferner sollte die Beauftragung von Rechtsanwalt Remo Klinger fortgeführt werden.

Schon vor der Sitzung hatte die Verwaltung abgeklärt, dass der Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses entfaltet und dieser unbefristet Bestand hat. Dies, so erklärte Bürgermeister Andreas Hölzlberger jetzt, habe auch Rechtsanwalt Klinger bestätigt. Darüber hinaus habe Klinger allerdings auch empfohlen, zunächst nicht Neues zu veranlassen.

Kritisch betrachtete Hölzlberger, der einen konkretisierten Beschlussvorschlag vorgelegt hatte, die Beschränkung auf drei Jahre, die im FWH-Entwurf stand. Dies stelle eine Veränderung zum Bürgerentscheid dar.

Hölzlberger informierte zudem darüber, dass er Kontakt mit dem Zollernalbkreis bezüglich des Geländes Waldhof aufgenommen habe, das – wenn man von der 40-Kilometer-Vorgabe der Bundeswehr absehe – immer noch das geeignetste Gelände darstelle.

Mathias Kaupp (UBL) erklärte, dass seine Fraktion so vorgehen werde, wie es der Anwalt empfehle. "Der Beschluss gilt ja noch. Hier brennt nichts an."

Johann Pagitz (FWH) hatte eine längere Erklärung vorbereitet. Die FWH würden in einem Beschluss zur unbefristeten Selbstverpflichtung des Gemeinderats eine größere und sichere Verlässlichkeit für die Bürger sehen. Dies gebe den Bürgern mehr Sicherheit und Vertrauen in Verwaltung und Gemeinderat – was von den anwesenden Bürgern, einige davon aus der Bürgerinitiative, mit Applaus bedacht wurde.

Enttäuscht waren die Freien Wähler laut Pagitz, als sie am 30. November erfahren hätten, dass UBL-Fraktionssprecher Uli Seeger erklärt habe, die gesamte UBL-Fraktion wolle mit einem erneuten Bürgerentscheid nochmals über das Militärgelände entscheiden lassen. Darin sah er einen Widerspruch zur Erklärung, dass die UBL derzeit keinen Änderungsbedarf an der Beschlusslage durch den Bürgerentscheid sehe.

Pagitz kritisierte auch dass die neuen UBL-Mitglieder sich in Interviews mit dem Schwarzwälder Boten nicht klar positioniert hätten und einige darüber verhandeln wollten.

"Das Problem ist, die Sache kann kippen. Es geht um Klarheit", ergänzte Günter Boos (FWH).

Man habe einen unbefristeten Beschluss, hinter dem eine große Mehrheit stehe, sagte Bruno Bessey (UBL) und nahm mit Zögern das Wort Populismus in den Mund.

"Warum tut sich die UBL so schwer", fragte Pagitz und verband dies mit dem Vorwurf, mit Halbwahrheiten zu arbeiten. Ehrlich sei es, zuzugeben, dass man im September alles kippen wolle.

Pagitz geriet auch mit Karin Killinger (UBL) aneinander, der er aufgrund ihrer Mitarbeit in der Begleitgruppe eine Befangenheit unterstellte. ("Wessen Interessen vertreten Sie?"). Killinger wies diese Unterstellungen von sich und fragte, ob die Freien Wähler Angst vor einem neuen Bürgerentscheid hätten. Hölzlberger stellte klar, dass keine Befangenheit besteht.

Uli Seeger erklärte, dass das Thema eine große Brisanz habe. Man müsse der Bevölkerung ein Mitspracherecht geben.

Markus Häußler (UBL) betrachtete einen Beschluss, der laut Anwalt eine Verschlechterung darstelle, als Akt gegen den Bürgerentscheid. Dies dürfe man gar nicht tun.

Eine Nachfrage von Kai Kübler (UBL) stellte klar, dass auch ein neuerlicher Beschluss nicht für immer Gültigkeit hätte und jederzeit bei neuer Sachlage geändert werden könne. "Wir beschließen doch auch nicht sonstige Beschlüsse aus 2017 neu", meinte Kübler.

Kaupp bezweifelte, dass man einen Antrag in der Sitzung einfach so ändern könne – und dann auch noch mündlich. Pagitz legte in der Sitzung einen geänderten, dann auch schriftlichen Antrag vor, der keine zeitliche Befristung mehr beinhaltete.

Der Vorschlag, keine Änderung vorzunehmen, hatte dann mit neun Stimmen von UBL und Bürgermeister und bei Nichtabstimmung der FWH die Mehrheit. Der antrag der Freien Wähler wurde mit gleicher Deutlichkeit abgelehnt.

Kommentar: Kein Schwur

Von Markus Katzmaier

Ob ein Beschluss zum geplanten Absetzgelände Sinn macht oder nicht, hängt von der Fraktionszugehörigkeit ab. Dabei gibt es zwei Ebenen. Eine rein sachliche sowie eine politische. Rein sachlich hat die UBL Recht: Es macht keinen Sinn, einen gleichlautenden, bisher schon gültigen Beschluss zu fassen. Doch den Freien Wählern geht es um eine politische Aussage. Wenn sie Klarheit einfordern, fordern sie ein eigenes Bekenntnis der Gemeinderäte – nicht allein die Akzeptanz des als Beschluss wirkenden Bürgerentscheids. Auch die UBL soll sich offenbar klar gegen das Gelände positionieren – und nie wieder davon abweichen. Das ist nachvollziehbar, aber nicht erzwingbar. Für nicht erzwingbare Wege muss man werben. Die wenigsten erliegen dem Charme von Anschuldigungen und Unterstellungen – der Gegenüber eben auch nicht. Erneut eine Frage des Stils. Und: Selbst so ein Beschluss wäre nicht einem Schwur gleich in alle Ewigkeit bindend gewesen.