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Haiterbach plant zwei Solarparks und gehört

Im Herbst 2019 hatte der damals neu gewählte Haiterbacher Gemeinderat die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen beschlossen, mit denen die Voraussetzungen für die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien geschaffen werden. In dieser Woche wurden die Stellungnahmen aus der sogenannten Frühzeitigen Beteiligung behandelt.

Haiterbach. Ziel der Bebauungspläne ist die Errichtung von zwei Solarparks im Außenbereich durch die EnBW Solar GmbH – eine auf 8,8 Hektar im Haiterbacher Gewann "Blätschenschneider" und die andere mit einer Fläche von 12,1 Hektar auf Gemarkung Unterschwandorf im Gewann "Bergäcker". Nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg sollen für die Stromerzeugung verstärkt regenerative Energien wie die Sonnenenergie genutzt werden. Dabei wurde die Möglichkeit geschaffen, in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten, was für das gesamte Haiterbacher Stadtgebiet gilt. Die jetzt geplanten Sondergebiete werden auf einen Zeitraum von maximal 30 Jahren beschränkt, wobei als Folgenutzung wieder Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen werden sollen.

Gebiete werden auf 30 Jahre beschränkt

"Wir sind mit beiden Bebauungsplänen im gleichen Verfahrensstand", erklärte Bürgermeister Andreas Hölzlberger einleitend, dass es nun darum gehe, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen. Gleichzeitig standen die Billigung der Entwürfe für die vorhabenbezogenen Bebauungspläne und die Beschlüsse zur öffentlichen Auflegung auf der Tagesordnung. Die Frage von UBL-Fraktionssprecher Uli Seeger, welchen prozentualen Anteil die Solarparks in Haiterbach abdecken werden, konnte der Rathauschef zwar auf Anhieb nicht beantworten. Doch wie Andreas Hölzlberger feststellte, werde künftig in jedem Fall ein großer Teil des Strombedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt. Zudem sei Haiterbach auf diesem Gebiet nun "zwei Schritte weiter als viele andere Gemeinden". Zwei Solarparks auszuweisen sei schon ein Novum in der Region – und die Kuckucksstadt gehört da sogar landesweit zu den Spitzenreitern – wie der Planer des Büros Gutschker-Dongus ergänzte.

Yvonne Beck (UBL) wollte wissen, was nach den 30 Jahren auf den Flächen passiere. Laut Planer müsse sich die EnBW vertraglich verpflichten, die Flächen dann wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Nutzung könnte aber im Einvernehmen mit dem Gemeinderat auch verlängert werden.

In der Stellungnahme des Regionalverbandes Nordschwarzwald wurde deutlich gemacht, dass es regionalpolitische Aussage sei, Photovoltaikanlagen vor allem im Innenbereich an Hausfassaden oder auf Hausdächern zu installieren. In der städtischen Abwägungsempfehlung wird festgestellt, dass die Umsetzung von Anlagen auf Dachflächen in dem vorgesehenen Umfang im Stadtgebiet nicht möglich sei – und deshalb werde an der Planung festgehalten.

Nutzung beeinträchtigt Pläne der Bundeswehr

Vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurde angemerkt, dass durch das Vorhaben Belange der Bundeswehr berührt und teilweise beeinträchtigt würden. So könne dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Solarpark Unterschwandorf nicht zugestimmt werden, weil das Gelände des angrenzenden Segelflugplatzes als Absetzgelände für Fallschirmspringer und Ersatzflugplatz genutzt werden soll. Die geplante Nutzung sei mit dem Vorhaben der Bundeswehr aus Gründen der Flugsicherheit nicht vereinbar, weil sie für die Fallschirmspringer ein Hindernis darstelle – und somit Leib und Leben von Soldaten gefährde. Hierzu lautet die Abwägungsempfehlung, dass die Planungen zum Absetzgelände der Stadt Haiterbach zwar bekannt seien – diese aber bis zum heutigen Tag nicht über einen Scooping-Termin hinausgegangen sind. Der geplante Solarpark befinde sich zudem außerhalb des auf 50 Meter festgelegten Schutzstreifens zum geplanten Absprunggelände.