Im ehemaligen Gebäude von Klenk Collection soll die Disco mit Spielhalle eingerichtet werden. Foto: Fritsch

Pläne für ehemaliges Klenk-Gebäude. Wenig Parkplätze und Spielautomaten ohne Betriebserlaubnis.

Haiterbach - Haiterbach könnte ein Diskothek bekommen. Die künftigen Betreiber möchten diese in den ehemaligen Räumen von Klenk Collection im Industriegebiet einrichten. Verwaltung und Technischer Ausschuss sehen darin eine mögliche Bereicherung. Das grundsätzliche Ja ist allerdings mit einem großem Aber versehen.
 

Die geplante Diskothek in einem Teil des ehemaligen Gebäudes der Firma Klenk Collection in der Industriestraße soll nach dem Antrag der Bauherren – eine GbR, an der auch ein im Industriegebiet angesiedelter Unternehmer beteiligt ist – Platz für bis zu 222 Gäste bieten. Genutzt werden soll der Ausstellungsraum der insolvent gegangenen Firma Klenk. Andere Bereiche des Gebäudekomplexes nutzt der Logistikunternehmer schon geraume Zeit als Lagerfläche.
 

Die auf den ersten Blick geringe Gästezahl hängt nicht allein von den Räumlichkeiten, sondern maßgeblich vom gültigen Bebauungsplan »Kurze Umbrüche Bühlwiesen« ab, wie Bürgermeister Andreas Hölzlberger in der Sitzung des Technischen Ausschusses erläuterte. Derzeit sind dort nämlich sogenannte »nicht kerngebietstypische« Vergnügungsstätten möglich. Nach Definition liege die Grenze bei 300 Besuchern.
 

Zwar wäre es durchaus denkbar, eine größere Diskothek einzurichten. Dafür müsste vorab aber der Bebauungsplan geändert werden. Ein Schritt, den weder Verwaltung noch Stadträte gehen wollen. Denn eine Neufassung würde auch die Spielregeln für die Ansiedelung von Einzelhandelsbetrieben ändern. Könnte bislang beispielsweise noch ein Discounter angesiedelt werden, wäre das nach einer Neufassung nicht mehr möglich. Diese Option will man aber nicht verschenken.
 

Freizeitangebot in Haiterbach bereichern

Dennoch: Die Diskothek wird grundsätzlich begrüßt. Diese, so Hölzlberger, könne das Freizeitangebot in Haiterbach bereichern, wenn sie denn sauber betrieben werde. Das heiße, es dürfe keine Beeinträchtigung für die benachbarten Gewerbebetriebe geben. Von denen hatten sich verschiedene im Vorfeld gegen das Projekt ausgesprochen. Und auch Flatratepartys mit zahlreichen Betrunkenen wolle man nicht.
 

Ein wesentlicher Knackpunkt ist auch die Zahl der Parkplätze: Baurechtlich gesehen müssen 26 ausgewiesen werden, 30 sind geplant. Das seien siebeneinhalb Menschen pro Auto, rechnete Stadtrat Matthias Stöhr (UBL) vor. Auch Stadtrat Mathias Kaupp (CDU) wollte hier vorab eine Lösung aufgezeigt haben. Sonst könne er nicht zustimmen.
 

Als weniger problematisch betrachtete Karl Keppler (DBH) das Projekt. Man müsse nicht immer alles so schwierig sehen. Bei einem Angebot vor Ort würden auch die Jugendlichen hier bleiben. In Oberschwandorf habe man einst sogar zwei Diskotheken gehabt.
 

Zum Scheitern verurteilt ist das Projekt laut Stöhr, wenn das Konzept nicht aufgeht. Stöhr bezog sich auf den zweiten großen Knackpunkt. So ist neben der Disco die Einrichtung einer Spielhalle im Untergeschoss mit zwölf Geldspielautomaten auf 50 Quadratmetern Fläche vorgesehen. Baurechtlich ist das kein Problem. Nur dürfen die Spielautomaten laut Hölzlberger nach dem Glückspielgesetz gar nicht betrieben werden, weil im Einzugsgebiet von 500 Metern schon Spielautomaten aufgestellt sind.
 

Im Ausschuss ging man nun davon aus, dass sich das Projekt nur trägt, wenn auch gespielt werden darf. Deshalb möchte man vorab von den Bauherren wissen, wie dies gedacht ist. Zumal Hölzlberger die Gefahr sieht, dass die Spielhallenfläche plötzlich dem Diskothekenbetrieb zugeschlagen werden könnte.
 

Die Stadt Haiterbach möchte in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Baurechtsamt in Nagold auf die genannten Probleme hinweisen, sucht aber im Vorfeld auch das Gespräch mit den Bauherren. Die Betreiber werden eingeladen, dem Technischen Ausschuss das Projekt näher zu erläutern.
 

Auch rät die Verwaltung den Bauherren, dies den Grundstücksanliegern gegenüber zu tun.
 

Info

Baurecht


Das für Haiterbach zuständige Baurechtsamt ist bei der Stadt Nagold angesiedelt. Der Stadt Haiterbach kommen so je nach Bauantrag verschiedene Rollen zu. Ist sie planerisch betroffen, wenn sie beispielsweise einen Bebauungsplan für ein Projekt ändern müsste, bedarf es ihres Einvernehmens. Ist ein Vorhaben nach den Spielregeln der bestehenden Bebauungspläne und Gesetze möglich, kann die Stadt lediglich eine Stellungnahme abgeben, so wie dies auch betroffenen Anliegern möglich ist.
 

Im Fall der geplanten Diskothek im Industriegebiet geht es um eine Stellungnahme, da das Projekt nach Bebauungsplan zulässig ist.