Blick auf das Segelfluggelände und angrenzende landwirtschaftliche Flächen am Dürrenhardter Hof in Haiterbach. Foto: Fritsch

Regierung antwortet auf Fragen der Linken-Fraktion zu Planungen in Haiterbach.

Haiterbach - Das Segelfluggelände in Haiterbach ist für den Bund weiterhin die geeignetste Fläche in Hinblick auf das geplante Absetzgelände für das Kommando Spezialkräfte Calw. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf eine umfangreiche Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor.

47 Punkte umfasst der Fragenkatalog der Fraktion Die Linke zum Thema "Militärische Spezialkräfte in Baden Württemberg". Rund ein Drittel der Fragen bezieht sich auf die Planungen für das Kommando Spezialkräfte in Haiterbach. So etwa zu den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke. Die Linke wollte wissen, welche Flächen für eine künftige militärische Nutzung bereits im Eigentum von Bund, Land oder anderen möglichen Beauftragen sind. Antwort: Zu den Eigentumsverhältnissen könne noch nichts gesagt werden, da erst, wenn die Ausrichtung der Start- und Landebahn festgelegt sei, eine parzellenscharfe Grundstücksbestimmung möglich sei. Eine Antwort also, die nicht ausschließt, dass Bund oder Land bereits Flächen (erworben) haben.

Auf die Frage, welche alternativen Standorte das Verteidigungsministerium in Betracht zieht, verweist die Regierung auf Untersuchungen, nach denen sich das Gelände in Haiterbach als "grundsätzlich am besten geeignete Fläche für diese Projekt" herausgestellt habe. Die 41 untersuchten Flächen seien im Beteiligungsportal Baden-Württemberg aufgeführt.

Dass sich die Haiterbacher in einem Bürgerentscheid gegen das Absetzgelände ausgesprochen hätten, sei für die Bundeswehr nicht bindend. Man werde aber das Ergebnis und die Belange der Gemeinden und Anwohner "angemessen berücksichtigen". So die Antwort auf der Frage, ob Haiterbach angesichts des Bürgerentscheids weiter favorisiert werde.

Enteignungen sollen das letzte Mittel sein

Schließt die Bundesregierung Grundstücksenteignungen aus? Antwort: Obwohl man eine Enteignung nach dem Gesetz der Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung nicht gänzlich ausschließen könne, stelle dies stets das letzte rechtliche Mittel dar.

Auch Auswirkungen eines möglichen Betriebs als Absetzgelände wurden abgefragt. Etwa zur Lärmentwicklung. Bisher würden keine belastbaren Daten aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung zur Lage der Start- und Landebahn vorliegen.

Tankvorgänge seien auf dem Gelände nicht geplant. Gewässer- und Bodenschutz seien durch die Vorschriften der Bundeswehr für den Umgang mit Treibstoff generell sichergestellt.

Zur Frage der Belastung durch Abgase und Kerosin antwortet die Bundesregierung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt sei, ob und in welchem Umfang eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werde. Der Bundesregierung sei an keinem Standort der Bundeswehr erhebliche Auswirkungen durch Abgase oder Kerosin bekannt.

Das KSK habe das Segelfluggelände noch nicht für Übungen genutzt, heißt es auf die entsprechende Frage. Eine Nutzung habe es bis in die 1990er-Jahre durch die inzwischen aufgelöste Luftlandebrigade 25 gegeben. Eine andere Nutzung durch Verbände der Bundeswehr oder durch verbündete Staaten seien nicht bekannt.

Die Bürgerinitiative (BI) in Haiterbach hat sich mit der kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke und den Antworten auseinandergesetzt. Sprecherin Birgit Kaupp hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Bürgerinitiative sieht falsche Antworten

Darin schreibt die BI, dass die Antwort auf die Frage nach Betankungen falsch sei. Die Betriebsstoffaufnahme der Luftfahrzeuge (Kleinflugzeuge, Hubschrauber) erfolge über Tankwagen. Feste Betriebsstoffeinrichtungen seien nicht vorgesehen. Als Quelle dafür verweist die BI auf das Beteiligungsportal BW.

Zur Frage nach Belastungen durch Abgase und Kerosin verweist die Bürgerinitiative auf eine Anfrage der Grünen und die Antwort, wonach allein militärische Flugzeuge im Zeitraum 2010 bis 2015 mindestens 220 Tonnen Kerosin im Flug abgelassen hätten. Dies könne schwerwiegende Umweltschäden verursachen.

Darüber hinaus hätten Bürger aus Malmsheim/Renningen berichtet, dass insbesondere die amerikanischen Militärfahrzeuge derart undicht seien, dass Ölwannen unter parkende Fahrzeuge gestellt werden müssten.

Zu einer Frage nach der Nutzung des Geländes durch Hubschrauber schreibt die BI: "Geplant ist das Landen und Starten von Hubschraubern, Senkrechtstartern (V22 Osprey – Auf den Schautafeln am Infoabend am 5. Mai 2017 in Haiterbach, Fotos davon liegen der BI vor) und kleineren Flugzeugen." Einige Punkte seien im Beteiligungsportal geändert worden, nachdem man die Bevölkerung darauf hingewiesen habe.

Zur bisherigen Nutzung heißt es: "Es ist ein offenes Geheimnis, dass auf dem Segelfluggelände Haiterbach seit vielen Jahren nachts Übungen mit dem Gleitschirm durchgeführt werden. Schichtarbeiter konnten die schwarz gekleideten Fallschirmspringer des KSK auf ihrem Rückweg nach Calw immer wieder beim Überqueren der L 353 beobachten."

Bei der Frage nach dem Personalumfang vor Ort verweist die BI auch auf das Beteiligungsportal, wonach die US-Streitkräfte bis zu 200 Personen im Einsatz gehabt hätten. Quellen aus Malsheim würden von bis zu 1000 Teilnehmern sprechen.

Weitere Informationen: Die beantwortete Anfrage der Fraktion Die Linke findet sich im Internet unter: https://kleineanfragen.de/bundestag/19/3003-militaerische-spezialkraefte-in-baden-wuerttemberg