Körperverletzung: Gericht verhängt Fahrverbot und Geldstrafe

Haiterbach/Nagold. Weil die Firma ihre Mitarbeiterin wegen Corona in Kurzarbeit geschickt hat und sie deshalb weniger als 1800 Euro netto im Monat verdient, hat das Amtsgericht Nagold eine junge Frau zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Die Hoffnung der Verteidigung, dass das im Strafbefehl verfügte Fahrverbot aufgehoben wird, erfüllte sich nicht.

Der 23-Jährigen wurde vorgeworfen, sich bei einem Verkehrsunfall am 9. Februar diesen Jahres in Haiterbach der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Eine Autofahrerin, die damals hinter ihr fuhr, hatte bei der Polizei ausgesagt, die Angeklagte habe zu sehr aufs Gaspedal gedrückt. Was nur deshalb der Fall gewesen sei, verteidigte sich die Beschuldigte in der Gerichtsverhandlung, "weil die den nötigen Abstand nicht eingehalten hat", was sie im Rückspiegel habe beobachten können. Das habe sie so irritiert und nervös gemacht, dass sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor. "Ihre Beifahrerin hat ihnen noch zugerufen, langsamer zu fahren", zitierte Richter Martin Link aus dem Polizeiprotokoll.

Das Fahrzeug hatte sich schließlich überschlagen, die Fahrerin Prellungen und die Beifahrerin schwere Verletzungen am Oberschenkel und am Brustkorb erlitten. Sie war es auch, die die 23-Jährige anzeigte.

"Sind sie immer noch befreundet?" Diese Frage des Richters verneinte die Beschuldigte. Gegen den Strafbefehl hatte sie Widerspruch eingelegt, deshalb kam es zur Gerichtsverhandlung.

Weil sich seine Mandantin im Straßenverkehr und auch sonst bisher tadellos verhalten habe, plädierte Rechtsanwalt Stefan Wally für die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. Das kam für den Richter nicht infrage. "Sie haben das Leben einer anderen in Gefahr gebracht", schrieb er der Angeklagten ins Stammbuch. Bei der Höhe der Geldstrafe könne man wegen der aktuellen Situation hingegen etwas machen.

Staatsanwältin Theresa Schneck zögerte zunächst. Sie forderte ein Fahrverbot von einem Monat und 20 Tagessätze zu 50 Euro. Wegen der wegen Kurzarbeit reduzierten Einnahmen der Beschuldigten beließ es der Richter bei 20 Tagessätzen zu 35 Euro. Den Führerschein muss die Angeklagte spätestens am 26. Juni abgeben. Sie nahm das Urteil nach kurzer Rücksprache mit ihrem Rechtsanwalt an.