Ob das Damwild im Gehege von Leander Epple nochmals Besuch von Richtern und Verwaltungsbeamten bekommt, so wie das Anfang Juni der Fall war? Der Rechtsstreit um die Landschaftsverträglichkeit des Geheges geht möglicherweise in die nächste Runde. Foto: Kost

Rechtsstreit um Gehege bei Stetten: Landratsamt lehnt Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts ab

Haigerloch-Stetten - Die juristische Auseinandersetzung um die Erweiterung des Damwildgeheges von Leander Epple geht vermutlich in die nächste Runde. Das Landratsamt des Zollernalbkreises nimmt den Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen nicht an.

"Nach Prüfung ist das Landratsamt Zollernalbkreis zu der Auffassung gelangt, dass der vom Gericht unterbreitete Vergleichsvorschlag die (...) Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Gehege nicht beseitigen kann und diese nach wie vor bestehen bleiben wird. Von daher hat das Landratsamt dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nicht zugestimmt." Mit diesen Worten begründete gestern Pressesprecherin Sabine Geiser die Entscheidung ihrer Behörde.

Die Vorgeschichte: Geraume Zeit hatten Landratsamt Balingen und Regierungspräsidium Tübingen mit Leander Epple darüber gestritten inwieweit seine Privilegierung als Landwirt ausreicht, um ein Damwildgehege an der "Seesteige" nördlich vor Stetten erneut zu vergrößern. Im Vordergrund stand vor allem die Frage, ob diese Erweiterung nicht das allgemeinverträgliche Maß überschreitet und das Landschaftsbild negativ beeinflusst.

Am 3. Juni kam es schließlich zu einer mündlichen Verhandlung der dritten Kammer des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen in Stetten in diesem Fall. Und das dreiköpfige Richtergremium schlug nach einer ausführlichen Besichtigungstour rund um das Gehege einen Vergleich vor. Leander Epple, so der Vorschlag der Kammer, sollte an der südlichen und östliche Grenze des Geheges insgesamt 19 Pfosten aus der zwei Meter hohen Einzäunung entfernen, damit der optische Eindruck des Zaunes weiter abgemildert wird – insgesamt empfand das Gericht den Zaun aber nicht wirklich als "landschaftsunverträglich".

Leander Epple und dessen Rechtsanwalt stimmten diesem Vorschlag zu und auch der Vertreter des Kreis-Umweltamtes vermittelte an jenem Tag den Eindruck, dass man mit dem Vergleich möglicherweise leben könne. Er bat jedoch das Gericht um die Einräumung einer Widerspruchsfrist bis 16. Juni, damit seine Behörde die Sache nochmals intern erörtern könne, bevor man einem Vergleich zustimme.

Nun ist das eingetreten, worauf die versöhnlich wirkenden Eindrücke am Tag der Verhandlung nicht unbedingt hingedeutet hatten: Das Landratsamt hat doch nicht eingelenkt, sondern den Vergleichsvorschlag widerrufen.

Wie geht’s nun weiter? Nun, selbst für diesen Fall haben die Sigmaringer Verwaltungsrichter sogar schon ein Urteil gesprochen. Dies wurde am gestrigen Montag per Post den beiden Streitparteien zugestellt.

Wie es im Detail aussieht, wurde gestern zwar nicht bekannt, nach Informationen unserer Zeitung scheint der Gerichtsspruch aber zu Ungunsten des Landratsamtes zu sein. Das Verwaltungsgericht hat demnach sowohl dessen Anordnung gegen die Erweiterung des Zaunes als auch einen Widerspruch des Regierungspräsidiums Tübingen, beide stammen aus dem Jahre 2012, aufgehoben.

Somit kann Leander Epple seinen Zaun vorerst so stehen lassen, wie er ist und muss auch keine Pfosten entfernen. Das Landratsamt muss nun überlegen, ob es Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.