Hier soll ein Drogeriemarkt entstehen - so wünscht es sich jedenfalls die Mehrheit des Gemeinderates. Foto: Kost

Winziger Lichtblick für Stetten: Regionalverband gibt Untersuchung künftiger Entwicklungen in Auftrag.

Haigerloch-Stetten - Nur wenig bewegt sich derzeit auf politischer Ebene in Sachen Drogeriemarktansiedlung bei der OMV-Tankstelle. Sehr zum Unmut des Stettener Ortschaftsrates.

Wenig Neues brachte vor kurzem einen Termin mit Vertretern des Regionalverbandes Neckar-Alb, des Regierungspräsidiums Tübingens, des Landratsamtes und der Stadt. Mit von der Partie waren übrigens auch Karl-Heinz Schneider, Hans Fischer und Konrad Wiget als Sprecher der drei Gemeinderatsfraktionen CDU, Freie Wähler und SÖL

Bei dem rund zweistündigen Gespräch, so berichten Ortsvorsteher Wiget und sein Stellvertreter Schneider am Dienstag im Stettener Ortschaftsrat, seien keine Zugeständnisse gemacht worden. Zur Erinnerung: Entgegen eines Beschlusses des Regionalverbandes zum Erlass eines Planungsgebotes für die "Obere Auchtert" hatte sich der Haigerlocher Gemeinderat bei seiner Sitzung am 18. Oktober mit klarer Mehrheit gegen diesen Beschluss gestellt und sich damit für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Gewerbegebiet "Obere Auchtert" an der Bundesstraße ausgesprochen. Eine Haltung, die auch der Stettener Ortschaftsrat teilt.

Nach wie vor will der Regionalverband jedoch, dass die Stadt ihren Bebauungsplan "Obere Auchtert" so abändert, dass dort künftig keine weiteren Einzelhandelsansiedlungen mehr geschehen können. Nur dadurch würde der Bebauungsplan den Vorgaben des Regionalplanes entsprechen. Dieser will in Zukunft generell keine Anhäufung von Einzelhandel außerhalb von Ortskernen mehr zulassen.

Vielleicht gibt es aber einen winzigen Lichtschimmer für einen Drogeriemarkt bei Stetten, wie Karl-Heinz Schneider andeutete. Denn der Regionalverband hat laut ihm wohl ein Büro mit dem Namen "Trends" damit beauftragt, künftige Entwicklungen im Einzelhandel zu untersuchen. Die Untersuchung soll einer Überprüfung dienen, ob die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete für Einzelhandel wirklich strikt eingehalten werden müssen, oder ob es im Einzelfall – so wie in Stetten – oder ob sie im Zweifel den Kommunen zu wenig Spielraum lassen. Wäre dies der Fall, müsste die Abgrenzung der Vorranggebiete in diesen Einzelfällen neu vorgenommen und der Regionalplan geändert werden.

Wie gesagt, ein kleiner Hoffnungsschimmer, aber mehr wohl auch nicht. Im Stettener Rat bestand nämlich die Befürchtung, dass die Untersuchung viel Zeit in Anspruch nimmt – bis dahin könnte der Drogeriemarktinvestor seine Geduld verloren haben und abgesprungen sein.