Enthüllungsgeschichte: Heute wird an diesem Verkehrschild im Haag die blaue Plastikhülle abgenommen und dann hat es Gültigkeit. Foto: Kost

Ab Mittwoch gelten andere Verkehrsregeln. Verunsicherung ist weiterhin groß. Die wichtigsten Fragen auf einen Blick.

Haigerloch - Ausführlich haben wir am Dienstag über die geänderte Verkehrsregelung auf der Oberstadtstraße berichtet. Dennoch ist die Verunsicherung unter den Bürgern weiter groß.

 

In welche Richtung darf ich in Zukunft fahren? Kann ich diese oder jene Straße noch erreichen? Wo darf ich noch parken? Auf Grundlage der Verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes beantworten wir an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Fragen. Die Anordnung gilt zwar schon ab heute, kann von der Stadt aber erst am morgigen Donnerstag in ihren amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden.

Was ändert sich generell mit der Anordnung?

Aus dem bisherigen Verkehrsberuhigten Bereich wird ein Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Das heißt zunächst einmal, dass dort nicht mehr Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss, sondern sich das erlaubte Tempo auf 20 Kilometer in der Stunde erhöht (Zone 20). Der Verkehrsberuhigte Geschäftsbereich gilt zwischen den Einmündungen der Oberstadtstraße beim Römer und der Hechinger Straße (Blumenhaus Jabri; Ampel). Auf der Straße ist seit Montag eine weiße Linie aufgebracht, die den Schutzbereich für Fußgänger markiert. Diese Linie darf nicht überfahren werden.

In welche Richtung darf man die Oberstadtstraße befahren?

Ab dem Parkdeck beim früheren "Schlecker" und dem Geschäft Stauss ist nur noch Einbahnverkehr bergaufwärts zulässig. Diese Einbahnregelung gilt bis zu der oberen Einmündung der Pfleghofstraße beim Friseurgeschäft Eger. Im kurzen Stück zwischen Friseur und der Kurve ist also Begegnungsverkehr erlaubt. Genauso in der anderen Richtung: vom Parkdeck Schlecker städtleabwärts bis zur Ampel.

Wie sieht es mit dem Parken auf der Oberstadtstraße aus?

Künftig gilt ein Zonenparkverbot. Das heißt, dass Parken nur auf ausgewiesenen, beziehungsweise markierten Flächen erlaubt ist. Oder eben in den städtischen Parkhäusern. Ein Parken auf dem markierten Fußweg ist dagegen untersagt. Im Bereich beim Rathaus und den Geschäften sowie in den Parkdecks bleibt es bei einer Parkdauer von maximal 90 Minuten, auf den Parkplätzen oberhalb des Löwen gilt nach wie vor unbefristetes Parken.

Wie komme ich ins Haag oder in die Pfleghofstraße?

Im Prinzip wie bisher auch, entweder über die Zufahrt beim Friseurgeschäft Eger, über die Zufahrt beim Gasthaus Löwen oder die Zufahrt beim jüdischen Friedhof. Das Wegfahren aus dem Haag ist weiterhin in alle Richtungen möglich. Mit einer Ausnahme: Will man vom Pfleghof/Haag in Richtung Unterstadt, so ist beim Löwen wegen der Einbahnregelung Schluss. Steht man am Löwen, kann man nur noch städtleaufwärts fahren. Achtung: In der Pfleghofstraße und im Haag gilt weiterhin der Verkehrsberuhigte Bereich, das heißt also Schritttempo (etwa 6 km/h) und Vorrang von Fußgängern vor Fahrzeugen.

Gibt es bei der neuen Regelung Ausnahmen?

Ja, und zwar für Radfahrer. Diese dürfen auch entgegen der Einbahnstraße fahren. Es ist ihnen also erlaubt, die Straße vom Römer herab in die Unterstadt zu befahren.

Ab wann gelten heute die neuen Regeln?

Sobald die Straßensperrung der Krebshalde (K7119) abgebaut, die Umleitungen aufgehoben sind und die Straße wieder für den Verkehr freigegeben ist, dann greifen auch die neuen Regeln auf der Oberstadtstraße. Das wird vermutlich im Laufe dieses Vormittags geschehen