31 Bauplätze in einem intakten Streuobstgürtel, geht das? An dieser Frage scheiden sich die Geister und vor allem die Naturschutzverbände im Kreis lehnten eine Erschließung des Harter Baugebietes "Hinter den Gärten II" bisher ab. Jetzt ließen sie sich von den umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen überzeugen. Foto: Kost Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Wegen der vielen Ausgleichsmaßnahmen wird das umstrittenene Harter Baugebiet "Hinter den Gärten II" akzeptiert

Auf ausdrückliche Bitte des NABU Haigerloch-Rangendingen haben die Naturschutzverbände im Zollernalbkreis jetzt ihre konsequente Ablehnung des Baugebiets "Hinter den Gärten II" in Haigerloch-Hart aufgegeben und signalisiert.

Haigerloch-Hart. Unter gewissen Bedingungen, so schreibt der NABU in einer unserer Zeitung übersandten Pressemitteilung weiter, sei man bereit, die Planung für die Erschließung mitzutragen.

In einer umfangreichen Stellungnahme begründet der Arbeitskreis Zollernalb des Landesnaturschutzverbands (LNV) zwar die Auffassung, dass die Planung an dieser Stelle aus Naturschutzgründen abzulehnen sei und erst recht nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch durchgeführt werden dürfte. Allerdings werde anerkannt, dass mit der Planung einer Vielzahl von weiteren, ergänzenden Ausgleichsmaßnahmen das Bestreben erkennbar sei, den aus Sicht der Stadt unvermeidlichen Eingriff abzumildern und mittel bis langfristig sogar auszugleichen.

Als Ergänzung hält der LNV jedoch die Vorlage von zwei Entwicklungskonzepten für erforderlich: Zum einen solle sich die Stadt zum Vorreiter machen und wenigstens für Hart, aber besser für die Gesamtstadt eine Konzeption zur langfristigen Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände in Auftrag geben. Mit dem Ausgleichskonzept für das Baugebiet sei hier schon ein guter Anfang gemacht.

Zum anderen regen die Naturschützer die Erstellung einer zweiten Konzeption an: Der Nachweis einer Wochenstube der hochgradig gefährdeten Mopsfledermaus ist ein Alleinstellungsmerkmal in weitem Umkreis, auf das Hart aus ihrer Sicht zu Recht stolz sein kann. Ergänzend zur Ausgleichsplanung für das überlebensnotwendige Jagdhabitat im Streuobstgürtel sollte unter Beteiligung eines in solchen Fragen erfahrenen Planungsbüros ein Gesamtkonzept erstellt werden, das auch alle weiteren erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Fledermausquartiere im Innenbereich von Hart einschließt.

Nachdem solche Planungen im Rahmen der Innenentwicklung von Hart ohnedies durchgeführt werden müssen, ist es nach Auffassung der Naturschützer sinnvoll, nicht jede Maßnahme einzeln anzugehen, sondern die naturschutzfachlichen Zusammenhänge dabei zu erkennen und planerisch von vorneherein zu berücksichtigen.

Selbstverständlich verlangen die Naturschutzverbände nicht, dass diese Konzeptionen schon vor dem endgültigen Beschluss des Bebauungsplans als Satzung vorgelegt werden, aber eine verbindliche Zusage sollte ihrer Auffassung nach in den Beschlussaufgenommen werden. Klar ist jedoch auch, dass die Naturschutzverbände auf die Einhaltung der Naturschutzgesetze bestehen müssen.

Die nun auf Vorschlag der örtlichen NABU-Gruppe geforderten ergänzenden Kon-zepte könnten gemeinsam mit den bereits vorgesehenen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die wertvollen Streuobstwiesen um Hart zu erhalten und dem drohenden Artenverlust entgegen zu wirken.