Auf Antrag der Freien Wähler kam auch der Rhodesian Ridgeback auf die Liste der gefährlichen Hunde. Foto: (sb)

Gemeinderat beschließt Hundesteuersatzung und Steuerfreiheit für Haigerlocher Jagdpächter.

Haigerloch - Nachdem die politischen Gremien vier Wochen Zeit zur Beratung hatten, ist sie jetzt vom Tisch: Der Gemeinderat verabschiedete am Dienstag eine neue Hundesteuersatzung - Jäger dürfen sich freuen, Besitzer von verschiedenen als gefährlich eingestuften Hunden weniger.

Erstmals seit die Stadt Haigerloch eine Hundesteuer erhebt, wurde in die Hundesteuersatzung ein Paragraf aufgenommen, der regelt, welche Hunderassen oder Kreuzungen aufgrund ihrer Erziehung, Veranlagung oder Charaktereigenschaft für Menschen oder die öffentliche Sicherheit als potenzielle Bedrohung eingestuft werden. Es geht also um Tiere, die man landläufig als "Kampfhunde" bezeichnet.

Rhodesian Ridgebacks stehen nun auch auf der Liste

Diese Liste umfasst 15 Hunderassen Auf Antrag der Freien Wähler kam am Dienstag noch eine Rasse dazu: Der Rhodesian Ridgeback.

Was hat das in der Konsequenz zu bedeuten? Wer einen als gefährlich eingestuften Hund besitzt, muss eine deutlich höhere Hundesteuer bezahlen als bisher. Und zwar für einen Hund 500 Euro jährlich und für den zweiten und jeden weiteren Hund 1000 Euro. Das ist einiges mehr als für "herkömmliche" Vierbeiner. Für sie beträgt die jährliche Steuer 100 Euro und für den zweiten und jeden weiteren Hund 200 Euro beträgt.

Hart blieb der Gemeinderat in der Frage, ob Besitzer von gefährlichen Hunden eine Steuerbefreiung erhalten sollen, wenn sie tierpsychologische oder verhaltenstherapeutische Nachweise für die Ungefährlichkeit ihrer Hunde erbringen können. Nein, auch bei der Vorlage einer solchen "Wesensprüfung" wird keine Steuerbefreiung gewährt, so bestimmte es die Mehrheit.

Steuerbefreiung für Jagdhunde von Haigerlocher Jägern

Mehr Diskussionsbedarf gab es bei der Festlegung einer Regelung, die Haigerloch unter den baden-württembergischen Kommunen ein Alleinstellungsmerkmal gibt: Die Steuerbefreiung für Jagdhunde von Haigerlocher Jägern, die hier auch Jagdpächter sind.

Diese Regelung war nicht ganz unumstritten. Walter Stocker (CDU) war im Gegensatz zu anderen Mitgliedern seiner Fraktion gegen eine solche Ausnahme. Der Gemeinderat habe vergangenes Jahr die Jagdpacht halbiert und auf 20 000 Euro verzichtet sowie eine Jagdschadenskasse eingerichtet, da sei im Prinzip die Hundesteuer "eingepreist".

Auch ein Vorschlag des Kreisjagdverbandes, Jagdhunden mit absolvierte Brauchbarkeitsprüfung eine Steuerbefreiung zu gewähren, wurde verworfen und nicht in die Satzung aufgenommen. Es gab zwar Gemeinderäte denen das als logisch erschien, Trillfingens Ortsvorsteher Horst Henle (Freie Wähler) wies aber auf eine Diskussion hin, die jüngst zu diesem Thema in seinem Ortschaftsrat geführt worden war. Eine Brauchbarkeitsprüfung mache aus einem Hund nicht zwingend einen besseren Jagdhund, wenn es um das Aufspüren von größerem Wild (Nachsuche) gehe, war damals die Meinung von Jägern und Förstern.