Freilich muss auch dieses Baugebiet einigen ökologischen Vorgaben Rechnung tragen. Die Anpflanzung eines neuen Streuobstfläche genügt nicht, jeder spätere Bauherr muss auch mindestens einen Baum auf sein Grundstück setzen. Außerdem wurde die Anlage so genannter Steingärten in den planerischen Festsetzungen nicht erlaubt.
Anders als beim alten Baugebietskonzept empfiehlt Hans-Martin Schluck, das Gebiet "Hinter Gärten II" nicht in einem Rutsch zu erschließen sondern in zwei Abschnitten. Zuerst den südlichen Teil, dann den nördlichen.
Das hat vermutlich auch finanzielle Gründe, denn bislang hat man im städtischen Haushalt als Verpflichtungsermächtigung rund 780 000 Euro für "Hinter Gärten II" eingeplant. Die Erschließung der neuen Variante wird die Kosten wohl auf knapp 1,2 Millionen Euro erhöhen.
Eines wird aber unverändert bleiben: Der Kampf der Stadtverwaltung mit Bedenkenträgern im Zuge der öffentlichen Anhörung. Den deren Einwände bleiben trotz der geänderten Konzeption nach wie vor die selben. Schluck ist aber guten Mutes, dass man die Bedenken ausräumen kann.
Der neue Entwurf wird nächsten Dienstag auch im Gemeinderat vorgestellt. Ein rascher Beschluss ist notwendig, um auch diese geänderte Erschließung nach dem Paragrafen 13b im beschleunigten Verfahren vornehmen zu können. Die Frist dafür endet nämlich am 31. Dezember.
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