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Trotz einer heftigen Messerattacke mit mehreren Stichverletzungen spricht das Landgericht Hechingen einen 40-jährigen Mann

Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes hätte vermutlich irreparable Folgen für das weitere Leben eines 40-jährigen Mannes aus dem Raum Haigerloch gehabt. Das ersparte ihm am Montag das Landgericht Hechingen jedoch. Nicht aber die Einweisung in eine psychiatrische Fachklinik.

Haigerloch/Hechingen. In der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Bad Schussenried soll der Mann, der laut Staatsanwaltschaft an paranoider Schizophrenie und auch an Diabetes leidet, nun im Maßregelvollzug therapiert werden, bis er wieder gesund ist.

Wann er von dort entlassen werden kann ist im Moment natürlich nicht absehbar. Das hängt aus Sicht des Vorsitzenden Richters Hannes Breucker auch maßgeblich davon ab, wie gut er bei der Therapie mitmacht. Breucker, auch im Namen seiner beiden Richterkollegen und der zwei Schöffen zum Angeklagten: "Wir wissen, dass das schwer wird, aber Sie sind noch nicht zu alt, um neu anzufangen. Nehmen Sie die Hilfe an."

Angesichts der Tatsache, dass der 40-Jährige im vergangenen Juli nach Meinungsverschiedenheiten wegen zu nehmender Medikamente mit einem Outdoor-Messer auf die eigene, 59-jährige Mutter losgegangenen war und die Frau dabei durchaus zu Tode hätte kommen können, war das eine goldene Brücke, die ihm die erste Strafkammer am Landgericht Hechingen baute. Aber sie wurde auch deshalb möglich, weil die mit drei tiefen Messerstichen in den Arm verletzte Mutter ihrem Sohn verziehen hat. Das einzige, was sie will, ist dass er irgendwann gesund zu ihr zurückkehrt. Das ließ die Mutter zumindest im Verlaufe der Verhandlung am Landgericht ausrichten. Die Frau war übrigens weder bei der Prozess-Eröffnung noch bei der Urteilsverkündung anwesend, sie ließ sich von einer Anwältin vertreten.

Dass die Mutter nach den traumatisierenden Messerstichen ihrem Sohn so die Hand ausstreckte, nötigte Richter Breucker Respekt ab. "Das ist doch eine wunderbare Geste", meinte er. Der Angeklagte soll dies als Motivation nehmen, um wieder gesund zu werden.

Warum in dem Familiendrama die sonst üblichen strafrechtlichen Maßstäbe kaum anzusetzen waren, machte Hannes Breucker in einer ausführlichen Erklärung des Gerichtsurteils deutlich, das nach drei nichtöffentlichen Verhandlungsterminen am Montag erging. Er bemühte sich dabei um eine betont leicht verständliche Sprache, damit auch der Angeklagte seiner Argumentation gut folgen konnte.

Während des Prozesses habe man sich intensiv mit der Persönlichkeit des Angeklagten auseinandersetzen können, so der Richter. Und er sei ja kein Schwerkrimineller, sondern war bis zu seiner schweren psychischen Erkrankung und seiner Diabetes ein normaler Mitbürger, friedlich und gesund.

Auch als die Schizophrenie einsetzte – ob sie vom Vater vererbt worden ist, ließ sich nicht feststellen – habe es laut dem Richter "Phasen der Stabilität" gegeben, nämlich als der 40-jährige Angeklagte seine Medikamente mit Depot-Wirkung regelmäßig einnahm. Erst als er die Medikamente absetzte, sei es zu entsprechenden Auswirkungen gekommen, die letztendlich zu dem Familiendrama mit der Messerangriff auf die Mutter geführt haben.

Als die Polizei anrückte, sei er verängstigt gewesen und habe sich massiv eingeschüchtert gefühlt. Er wollte nicht verhaftet werden und habe Mutter und Bruder als Feinde betrachtet, welche sie aber nie gewesen seien.

Richter Breucker sah keine grundsätzliche Boshaftigkeit im Wesen des Angeklagten und auch die Tatsache, dass er noch nie straffällig geworden sei, spreche für ihn. Auch gegenüber der Polizei habe er sich anständig verhalten.

Auch wenn das Gericht den Angeklagten letztendlich wegen nicht vorhandener Steuerungs- und Schuldfähigkeit vom Vorwurf des Mordversuches frei sprach und Breucker viel Verständnis zeigte, so wollte der Richter die Tat dennoch nicht schönreden.

Wenn die Mutter die Messerstiche nicht in den Arm, sondern in den Oberkörper bekommen hätte, wäre die Sache nach seiner Einschätzung "unglücklich ausgegangen." Dies habe der Angeklagte im Kauf genommen. Gott sei Dank seien die Stiche nicht lebensgefährlich gewesen. Was am meisten bleibe, seien die psychischen Verletzungen der Mutter. In ihre Richtung äußerte Richter Breucker übrigens sein tiefes Mitgefühl. Gegen das Urteil bleibt nun eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.