Die Stadt hat praktisch keine Chance, etwas gegen die Einbahnstraße in

Die Stadt hat praktisch keine Chance, etwas gegen die Einbahnstraße in der Oberstadtstraße ausrichten zu können.

Haigerloch. Dies teilte Bürgermeister Heinrich Götz am Donnerstag im Städtischen Ausschuss mit, nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen eine Klage in dieser Sache für unzulässig hält.

Das ist ein herber Rückschlag für den Gemeinderat, der im Oktober 2015 beschlossen hatte: Wenn schon Einbahnregelung, dann anders herum. Diese Entscheidung überging jedoch das Verkehrsamt beim Landratsamt und folgte der Empfehlung einer Mobilen Verkehrskommission, die sich zuvor die Situation im Städtle angeschaut hatte.

Der Gemeinderat hatte daraufhin Widerspruch beim Landratsamt und später (im Dezember 2015 ) beim Regierungspräsidium Tübingen eingelegt, weil er sich in seiner Entscheidungshoheit verletzt fühlte. Aber, so sehen es wohl die Verwaltungsrichter, Artikel 28 des Grundgesetzes (das Recht einer Gemeinde, ihre eigene Angelegenheiten zu regeln) schütze die Stadt nicht, da sie in ihren eigenen Rechten gar nicht verletzt worden sei. Die Regelung des Straßenverkehrs sei nämlich eine staatliche Aufgabe und nicht zuerst eine der Gemeinde.