Seit etwa 30 Jahren, so berichtete es der vom Fischereiverein Gruol eingeladene Bibersachverständige des Regierungspräsidiums Tübingen (RPT), Gunnar Hornstein, am Samstag vor einer großen Runde interessierter Leute, besiedeln Biber von der Donau und Iller aus wieder Flüsse und Ufer im Süden Deutschlands.
Während es laut ihm in Bayern bereits 22- bis 23 000 Biber gebe, gehe man in Baden-Württemberg von 5500 aus. Seit 2011 hat er alle Landkreise im Regierungspräsidiumsbezirk erreicht.
Biber sorgen für die naturnahe Umgestaltung von Gewässern und vor allem Weiden und Pappeln haben sich auf ihn eingestellt. Wenn er an ihnen frisst, sorgt das für eine Verjüngung der Bäume. Aus diesem und noch vielen anderen Gründen ist der Biber eine streng geschützte Art und deshalb ist es verboten, ihn zu jagen, zu töten oder zu fangen. Auch seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht ge- oder gar zerstört werden.
Und dennoch birgt das Zusammenleben zwischen Mensch und Biber Konfliktpotenzial, das ist auch Gunnar Hornstein klar. Um auftretende Problemfälle zu lösen, solle man deshalb den Kontakt zu den Bibermanagern im Regierungspräsidium oder Landratsamt aufnehmen, sobald man die ersten Biberspuren entdeckt habe, riet er. Landwirte könnten sich auch an ihren Kreisverband wenden.
In den allermeisten Fällen, so Hornstein, finde sich eine Lösung, um eine friedliche Koexistenz von Mensch und Tier zu erreichen. Beim Rundgang an der Stunzach erläuterte er anschaulich verschiedene Maßnahmen, die einfach umzusetzen und gleichermaßen wirksam sind.
Gehölze, die man schützen möchte, kann man zum Beispiel mit einer Drahthose versehen. Diese müsse allerdings in einem bestimmten Abstand zum Baum und unter Einhaltung einer gewissen Höhe gebaut und keinesfalls direkt am Baum angebracht werden, sonst stellt sie für das Tier kein Hindernis dar. Hänge ließen sich ebenfalls mit Schutzgittern schützen. An den Kosten für solche Maschendrahtgitter beteiligen sich die Landratsämter. Elektrozäune an Maisfeldern sind ebenfalls ein wirkungsvoller Fraßschutz, denn ein nasser Biber, der mit Strom in Kontakt kommt, lernt schnell. Und ganz simpel ist es, Gewässerränder allenfalls extensiv zu nutzen und den im Landeswassergesetz festgelegten zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen einzuhalten.
Die Angst vor einer explosionsartigen Ausbreitung von Bibern an einer Stelle, ist unbegründet, wie Hornstein zudem erklärte. "Der Biber ist eine sich selbst regulierende Art", dämpfte der Experte derartige Befürchtungen. Denn das Biberleben ist hart. Von den zwei bis vier Jungen pro Jahr ist es selten, dass ein Wurf komplett durchkommt. Und in etwa einem Alter von zwei Jahren werden die Jungbiber aggressiv von den Alten verscheucht und müssen sich ein neues Revier suchen.
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