Der Einbruch in den Getränkemarkt 2012 in Stetten ist aufgeklärt. Foto: Archiv: Kost

Einbruch in Uno-Getränkemarkt 2012: Einer der Täter wegen schweren Diebstahls zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Haigerloch/Hechingen - Fast wie im Fernsehkrimi: DNA-Spuren an einer Bifi-Verpackung haben einen der beiden Männer entlarvt, die Ende September 2012 in den Uno-Getränkemarkt in Stetten und in das TSL-Stofflager einbrachen.

Am Mittwoch verhandelte das Amtsgericht Hechingen den Einbruchdiebstahl. Dabei hatten die Täter Waren im Wert von etwa 1600 Euro erbeutet, darunter Zigaretten im Wert von über 1000 Euro, und 20 Euro Münzgeld. Der dabei angerichtete Sachschaden war allerdings noch größer.

Während der Komplize noch nicht gefunden ist, war der Angeklagte, ein 43-jähriger Rumäne, geständig. Es blieb ihm auch nicht viel anderes übrig, denn die Spurenlast war erdrückend. Zudem hatte eine Überwachungskamera beide Einbrecher aufgenommen. Allerdings hatten sie helle Strumpfmasken getragen und waren damit immerhin so gut getarnt, dass der Beschuldigte vor Gericht nicht mal auf Nachfrage des Staatsanwalts zweifelsfrei sagen konnte, welcher der beiden Männer auf dem Foto er war.

Laut dem Angeklagten hatte er kurz vor der Tat in einem Café in Böblingen, dort lebte er bei seiner damaligen Freundin, einen Landsmann getroffen und ihm von seinen Geldsorgen erzählt. Dieser, angeblich ein ihm zuvor völlig Unbekannter, wie der Angeklagte beteuerte, habe ihm von einer geplanten Diebestour erzählt und 300 Euro geboten, wenn er mitkomme. Warum die beiden dann ausgerechnet in Haigerloch gelandet sind, blieb ungeklärt.

Ob aus Frust über die geringe Beute oder aus Hunger: Nach dem Einbruch verzehrten die beiden einen Teil des Diebesguts gleich vor Ort, darunter die verräterische Minisalami. Dumm nur, dass sie deren Verpackungsfolie liegen ließen: Ein gefundenes Fressen für die Spurensicherung.

2013 wegen Computerbetrug festgenommen

Nach dem Einbruch fuhren die beiden nach Böblingen zurück. Der Angeklagte sagte aus, statt Geld aber nur Süßigkeiten und ein paar Konserven erhalten zu haben. Da er ein Jahr später wegen Computerbetrugs festgenommen und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, konnten ihm die Spuren aus Stetten schließlich zugeordnet werden.

Der Angeklagte pendelte in den letzten Jahren zwischen Rumänien und Spanien, wo er jeweils Frau und Kinder hat, und Deutschland hin und her. Als er im November 2013 wieder nach Deutschland einreiste, um auf Baustellen zu arbeiten, wurde er festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung. Strafmildernd wirkte laut dem Richter, dass er vor dem Einbruch in Stetten polizeilich nicht aufgefallen war. Andererseits handele es sich bei der Tat um schweren Diebstahl in zwei Fällen.

Sowohl Richter als auch Staatsanwalt gingen davon aus, dass der Angeklagte in der mehrmonatigen Untersuchungshaft seine Lektion gelernt habe und nicht mehr straffällig werde, weshalb die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Staatsanwalt vermutete auch, dass der mehrfache Familienvater wieder nach Rumänien oder Spanien ausreisen wird, daher wurde auf eine Bewährungsauflage verzichtet.