Ralph-Thomas K. auf der Anklagebank. Foto: Eich

In der Neonazi-Szene der Region ist der St. Georgener Ralph-Thomas K. ein alter Hase. Als im Aufsehen erregenden Altermedia-Prozess Verurteilter aber gilt er als "Erstverbüßer" – und damit stehen ihm diverse Ansprüche zu. Etwa der, dass geprüft wird, ob er früher aus der Haft entlassen wird.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Halbstrafe nennt sich diese Art der vorzeitigen Haftentlassung. Laut Strafgesetzbuch wird damit die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bezeichnet. Einen Haken hat das Ganze jedoch: Voraussetzung ist eine positive Sozialprognose. Kann sie bei dem St. Georgener gestellt werden, der als treibende Kraft einer deutschlandweit als gefährlich eingestuften Neonazi-Plattform im Internet gilt?