Bedrohung, Beleidigung von Polizeibeamten, gefährliche Körperverletzung und Diebstahl: 23-jähriger Syrer bleibt in Haft
Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten hat das Balinger Amtsgericht am dritten Verhandlungstag gegen einen 23-jährigen Syrer verhängt, der wegen zahlreicher Delikte angeklagt ist. Dabei hat der junge Mann noch Glück, denn der Zeuge, der zum dem Koks-Verkauf auf dem Balinger Bahnhof aussagen sollte, war erkrankt und erschien nicht vor Gericht. Und „Jacko“, den der Angeklagte bei einem Streit mit einer Schreckschusspistole bedroht haben soll, erschien zwar, konnte sich aber an nichts mehr erinnern.
Er wisse nur noch, dass es zwischen ihm und dem 23-Jährigen in einem Fall „eskaliert“ sei, sagte der Mann, der damals – genau wie der Angeklagte – in der städtischen Notunterkunft in Frommern gewohnt hatte. Warum man gestritten habe? Wisse er nicht mehr. Ob er sich an die Bedrohung mit der Pistole erinnern könne?, forschte die Richterin. „Ich weiß nicht mehr genau, wie die Bedrohung war“, sagte der Zeuge.
Schwammige Aussagen
Auch an die Örtlichkeit konnte er sich nicht mehr erinnern. Ob er betrunken gewesen sei? „Es ging.“ Auf die Frage des Verteidigers erklärte er schließlich: „Ich denke, es war in der Bahnhofstraße.“ Ob er eine Pistole gesehen habe? „Kann sein“, räumte er ein. Die schwammige Aussage konnte kaum als Beweis herhalten.
Erfahrung mit Kokain, LSD und Schmerzmittel
Die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, die die Richterin verlas, deuteten auf ein unstetes Leben hin. Der Vater schon früh verstorben, eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker nach einem halben Jahr abgebrochen, für kurze Zeit bei Holcim gejobbt, vorübergehend Unterschlupf gefunden in der städtischen Notunterkunft in Frommern – wo er wohl auch Erfahrungen mit Kokain, LSD und Schmerzmitteln machte.
Innerhalb von wenigen Jahren war der junge Mann wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Richterin trug eine lange Liste von Vorstrafen vor. Wiederholt hatte es Geldauflagen gegeben für Diebstahl, Bedrohung und Körperverletzung, für den Besitz von Betäubungsmitteln.
Teleskop-Schlagstock und ein Elektroschocker
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten – ohne Bewährung. Am schwersten fiel bei dem Strafmaß wohl die Körperverletzung ins Gewicht, bei der auch ein Teleskop-Schlagstock und ein Elektroschocker zum Einsatz gekommen waren. Der Sachverhalt stehe fest, sagte die Staatsanwältin. Die Zeugen – zwei Polizeibeamte – seien „absolut glaubwürdig“.
Sechs Monate im Haft
Sein Mandant, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer, habe die meisten Vorwürfe eingeräumt. Den Alkohol- und Drogenkonsum bezeichnete der Advokat als „mäßig“. Das Strafmaß könne seiner Ansicht nach noch reduziert werden. Die Sozialprognose sei trotz der vielen Vorstrafen nicht ganz ungünstig: Sein Mandant habe eine Arbeitsstelle in Aussicht, sei in einer partnerschaftlichen Beziehung, wolle heiraten. Eine Bewährung sei denkbar.
„Ich habe viele Fehler gemacht“, räumte der Angeklagte in seinem Schlusswort ein. Dafür habe er bereits sechs Monate gesessen. Jetzt wolle er arbeiten, habe geplant, zu heiraten – genau wie seine Zwillingsschwester, die von Zürich nach Deutschland ziehen wolle, um hier zu heiraten.
Bewährung kommt nicht in Frage
Die Richterin folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Vier Jahre lang habe es eine „krasse Abfolge von Straftaten“ gegeben, sagte sie. Für gefährliche Körperverletzung, wiederholte Sachbeschädigung, Bedrohung mit der Waffe, Hausfriedensbruch und Diebstahl sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten angemessen. Eine Bewährung komme nicht in Frage. Der junge Mann wurde in Hand- und Fußfesseln abgeführt und bleibt demnach in Haft.