Eine Frau hält ihre Hände vor das Gesicht. (Gestellte Szene) Einen Vorfall in Rottenburg konnte das Gericht nicht komplett aufklären. (Symbolfoto) Foto: Fabian Sommer/dpa

Nach dem Schlag ins Gesicht habe sie zwei Wochen lang nicht essen können, sagt eine Frau vor Gericht gegen ihren Ex-Mann aus. Doch dann verlieren sich ihre Aussagen in Widersprüchen.

Eigentlich hat der 38-Jährige ein Annäherungsverbot an seine Frau. Doch das getrennt lebende Paar hat mehrere Kinder – die er regelmäßig betreut. Zwei seiner Töchter sollte er an einem Tag im April vergangenen Jahres aus dem Kindergarten abholen, doch nur ein Mädchen trifft er dort an. Ihre Schwester sei bei der Mama, habe ihm das Mädchen gesagt.

 

So schildert es der Mann am Amtsgericht Rottenburg. Angeklagt ist er wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Sachbeschädigung. Denn an besagtem Tag ist es trotz des Verbots zum Kontakt und zur Auseinandersetzung zwischen den Ex-Partnern gekommen.

Die Staatsanwaltschaft formuliert die Anklage so: Als der Angeklagte vor der Haustür seiner Ex-Frau steht, führt diese gerade ein Videotelefonat mit einer Freundin. Durch die geschlossene Tür soll der Angeklagte gerufen haben, er werde sie töten und sie sei eine Hure. Als sie die Tür öffnete, habe er sie mit der Hand ins Gesicht geschlagen und ihr Smartphone auf den Boden geworfen. Der Frau, die durch den Schlag ebenfalls zu Boden ging, soll er mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben.

Angeklagter schildert Beleidigungen

Der Angeklagte schildert die Situation anders: „Sie hat begonnen, mich zu beleidigen, sie sagte, ich sei verrückt.“ Er habe sie zurückbeleidigt und sich von der Haustür entfernt. Als er im Gehen begriffen gewesen sei, habe sie eine Flüssigkeit über ihn geschüttet.

Er sagt: „Ich habe alles auf Video. Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, Videos zu machen, wenn es zu Begegnungen kommt.“ Im weiteren Verlauf habe sie ihn an der Kleidung festgehalten und ihn mit ihrem Handy schlagen wollen. Sie habe sein Bein festgehalten und ihn gebissen.

Dann sagt seine Ex-Frau, die Geschädigte, als Zeugin aus. Nicht zum ersten Mal sei er an jenem Tag zu ihr nach Hause gekommen, um Probleme zu machen. Sie veranschaulicht, wie der Angeklagte ihr an den Kiefer geschlagen haben soll und sie nach der Attack eine Schale mit Wasser gefüllt und es über ihn geschüttet habe. Sie habe nach dem Vorfall große Schmerzen gehabt. Die hinzugerufene Polizei musste den Krankenwagen rufen. Zwei Wochen lang habe sie aufgrund von Beschwerden beim Kauen nicht richtig essen können.

Widersprüche tauchen auf

Frei von Widersprüchen sind die Aussagen der Frau aber nicht. Vor Gericht schildert sie, der Mann habe sie gegen das Bein getreten – und nicht gegen den Kopf, wie ursprünglich angenommen. Bei ihrer damaligen polizeilichen Vernehmung – und in der Anklage – war von einem Tritt gegen den Kopf die Rede. Die beschriebenen Tritte gegen den Kopf könnten eine Verwechslung gewesen sein, räumt die Frau ein. „Es gab auch einen Vorfall im Oktober.“

Eine weitere Zeugin, die im selben Haus wie die Geschädigte wohnt, sagt aus, was sie an dem Tag im April gesehen hat: „Sie war auf dem Boden, er war über ihr. Sie schrie ihn an ,töte mich!’“ Und sie berichtet: „Es ist nicht das erste Mal, dass das passiert. Er nennt sie immer Hure.“

Dann geht es noch um die Verletzungen der Frau. Verteidiger Christian Niederhöfer zitiert den Polizeibericht: „An der Geschädigten konnten keine Verletzungen außer einer Schürfwunde am Ellenbogen festgestellt werden.“ Die Zeugin fragt er: „Wie erklären Sie sich das?“ Die Erklärung der Frau: Ihre Verletzungen seien innerlich gewesen, von außen kaum sichtbar.

Die Entscheidung des Gerichts

Da sich die schwere Körperverletzung durch den zunächst angenommenen Tritt mit dem Schuh an den Kopf in der Beweisaufnahme nicht bestätigt hatte, schlägt Staatsanwalt Jander eine Einstellung des Verfahrens vor. Richterin Angelika Schneck merkt an, dass man allein von der Frau vier verschiedene Darstellungen zum Tathergang gehört habe. Nach dreieinhalb Stunden der Beweisaufnahme einigt sich das Gericht auf die Einstellung.