Ein gestelltes Bild zum Thema häusliche Gewalt: Schatten sollen symbolisieren, wie sich eine Person gegen Gewalt wehren möchte. (Symbolbild) Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Ein 50-Jähriger steht wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Drohung vor dem Amtsgericht in Rottenburg. Auslöser für die Handgreiflichkeiten soll die Ablehnung von Geschlechtsverkehr gewesen sein.

Alleine sitzt der Angeklagte auf einem Stuhl gegenüber der Staatsanwältin. Einen Verteidiger nahm der 50-Jährige nicht in Anspruch. Ruhig hört er den Vorwürfen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Drohung gegen ihn zu.

 

Er soll am 28. November des vergangenen Jahres seine Ehefrau in ihrer gemeinsamen Wohnung zum Geschlechtsverkehr aufgefordert haben, nachdem sie am Vorabend Streit gehabt hatten. Die Frau lehnte dies ab, worauf hin der Angeklagte handgreiflich geworden sei und sie mit beiden Händen am Hals gewürgt habe. Die Ehefrau zog sich dabei Kratzer und Schwellungen am Hals zu. Danach solle er aus der Küche ein Obstmesser geholt haben und seiner Frau gedroht haben, dass er sie umbringen würde, so die Staatsanwältin weiter.

Verletzungen durch Schwitzkasten verursacht

Der 50-Jährige bestätigte, dass sich die beiden am Vorabend gestritten hatten. Am Folgetag habe er gedacht, dass sich seine Frau wieder beruhigt habe und habe sie zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Seine Frau habe darauf sehr temperamentvoll reagiert. Darauf hin habe der Angeklagte seine Ehefrau, mit der er seit 2007 verheiratet ist, bestrafen wollen.

Deshalb habe er ihr den Autoschlüssel aus der Hand nehmen wollen, damit sie zur Arbeit laufen müsse, erzählt der Ehemann. Dabei habe er seine Frau in den Schwitzkasten genommen, um ihr den Schlüssel abnehmen zu können. Danach habe er sie losgelassen und sie habe die Polizei gerufen. Drohungen oder gar ein Messer seien nicht im Spiel gewesen.

Gespräche helfen dem Paar

Nach einem Platzverweis der Polizei hätten sie nach zwei Wochen miteinander gesprochen und sich wieder versöhnt. Daraufhin sei er wieder in der gemeinsamen Wohnung eingezogen. Viele Gespräche – auch mit seinen Eltern, die über die Weihnachtszeit zu Besuch waren – hätten geholfen, berichtet der Angeklagte. „Wir wollen die Familie nicht auseinander reißen“, sagt der zweifache Vater. „Wir wollen versuchen, dass alles wieder gut wird. Das war nicht gut, aber ist leider Gottes passiert.“

Frau möchte keine Strafe für ihren Ehemann

Die Frau macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Sie sagt aber mehrfach, dass sie nicht wolle, dass ihr Ehemann bestraft werde. Sie bestätigt, dass sie viel miteinander geredet hätten und nun alles wieder gut sei. Sie denke nicht, dass so etwas erneut vorkommen wird.

Kurs für Umgang mit Konflikten

Die Richterin und Staatsanwältin waren sich einig, dass eine Geldstrafe nur der Familie schaden würde, daher erlegten sie ihm ein Erstgespräch bei dem Verein Pfunzkerle in Tübingen auf. Der Verein hilft Menschen, einen Mechanismus für den Umgang mit Konflikten zu entwickeln. Nach dem Gespräch solle er das empfohlene Kursangebot in Anspruch nehmen.

Der Angeklagte nahm das Angebot dankend an und versprach, einen solchen Kurs zur Konfliktbewältigung zu machen, da er an sich arbeiten wolle. „Der Wille ist zu 100 Prozent da“, sagt der 50-Jährige zum Schluss der Verhandlung.