Der Blick in eine Gefängniszelle in der JVA Bruchsal Foto: dpa

Im Fall des verhungerten Häftlings im Bruchsaler Gefängnis will die Staatsanwaltschaft durch ein psychiatrisches Gutachten klären, in welchem Zustand der Insasse war.

Bruchsal/Karlsruhe - Ein psychiatrisches Gutachten soll mehr Licht in die Todesumstände eines in Bruchsaler Einzelhaft gestorbenen Häftlings bringen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will die Expertise über den Toten schnellstmöglich in Auftrag geben, bestätigte ein Behördensprecher am Montag. Zuvor allerdings bekomme die Verteidigung der im Fokus der Ermittlung stehenden Gefängnis-Ärztin und des suspendierten Anstaltsleiters Akteneinsicht. Alle Aussagen der in dem Fall vernommenen Zeugen lägen inzwischen vor.

Sollten die Verteidiger dann nichts weiter vorbringen, werde man das Gutachten „recht schnell“ auf den Weg bringen können. Wann es vorliegt ist aber völlig unklar. „In diesem Jahr werden wir dazu nichts mehr bekommen“, sagte der Sprecher. Welcher Experte es erstellt, wird nicht bekanntgegeben.

Ein solches Gutachten über einen Toten zu verfassen, sei „sehr schwierig“, sagte der Sprecher weiter. „Man kann ihn ja nicht mehr untersuchen und muss dann mit dem arbeiten, was man hat“. Das Gutachten soll klären, ob der Mann die Nahrung aus freien Stücken verweigerte oder ob eine psychische Erkrankung der Grund dafür war. Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ hatte zuvor über das geplante Gutachten berichtet.

Der Mann war im August nach langer Einzelhaft gestorben, in der er wegen seines aggressiven Verhaltens seit längerem saß. Die Rechtsmedizin Heidelberg war zu dem Schluss gekommen, dass der Mann verhungert war. Er hatte die Zusammenarbeit mit Psychologen und Psychiatern überwiegend verweigert und sich auch gegen ärztliche Untersuchungen gewehrt. Seit Februar hatte er kein Essen der Justizvollzugsanstalt (JVA) mehr zu sich genommen.

Wegen des Hungertods und weiterer Vorfälle in baden-württembergischen Gefängnissen wächst der Druck auf Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) seit Wochen. Am 24. November soll er sich vor dem Ständigen Ausschuss des Stuttgarter Landtags erklären.