In Gefängnissen kommt es immer wieder zu körperlicher Gewalt unter den Insassen. Oft bleibt diese folgenlos. Eine Schlägerei in der JVA Rottenburg endet jetzt aber vor Gericht – mit Haftstrafen.
Zwei Männer sitzen vor dem Amtsgericht auf der Anklagebank, beide sind 1990 geboren und haben jeweils eine ganze Latte von Vorstrafen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer wiegt schwer: gemeinsame gefährliche Körperverletzung.
Die Tat, so die Staatsanwaltschaft, habe sich im November 2023 in der Haftanstalt Rottenburg zugetragen – am frühen Nachmittag, beim Hofgang. Die beiden Angeklagten seien mit einem Mithäftling verbal aneinandergeraten. Nähere Angaben, wie es zu dem Streit kam, nennt der Staatsanwalt nicht. Dann hätten die beiden Beschuldigten „ohne Angaben von Gründen“ auf den Mithäftling eingeschlagen.
Beide Angeklagte wollen sich zu den Vorwürfen nicht selbst äußern. Allerdings lassen sie durch ihre Verteidiger erklären, „dass sie die Klageschrift soweit einräumen“. Fragen dazu wollten ihre Mandanten aber nicht beantworten. Der Geschädigte habe die Angeklagten „massiv beleidigt“, zudem habe er gedroht, mit einem Metallbecher zuzuschlagen. Auch bereits vor dem Vorfall habe es Schwierigkeiten mit dem Mann gegeben.
Beide Angeklagte sind schwer drogenabhängig, haben über Jahre harte Drogen wie Kokain und Heroin genommen. Ihre zahlreichen Straftaten der vergangenen Jahre waren zumeist Diebstahl, um sich so Geld für Drogen zu verschaffen, so das Gericht im Laufe der Verhandlung.
Vollzugsbeamter sagt aus
Ein Vollzugsbeamter der Haftanstalt war Zeuge der Schlägerei. „Am Anfang war es nur ein verbaler Streit“, sagt er. Allerdings habe er nicht verstanden, um was es ging. „Dann gab es Faustschläge und Tritte“, der Geschädigte sei rasch zu Boden gegangen. Insgesamt habe der Vorfall lediglich „zwei, drei Minuten gedauert“.
Allerdings: Der Geschädigte selbst ist nicht vor Gericht erschienen, um gegen seine Angreifer auszusagen – ungeachtet einer entsprechenden Aufforderung. Auch ein Polizeibeamter, der nach der Schlägerei 2023 ermittelt hatte, meinte vor Gericht, er habe seinerzeit den Eindruck gewonnen, als sei der Geschädigte an einer Strafverfolgung nicht sonderlich interessiert.
Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft fällt kurz und knapp aus. Der Sachverhalt der gemeinsamen gefährlichen Körperverletzung sei nachgewiesen, die Angeklagten hätten dies eingeräumt. Als strafmindernd gelte auch, dass der Geschädigte keine erheblichen Verletzungen davongetragen habe, auch habe dieser offenbar kein Interesse an einer Strafverfolgung. Zudem: „Auch zuvor gab es Provokationen und Beleidigungen vom Geschädigten“.
Das sind die Strafen
Für einen der Angeklagten fordert der Staatsanwalt sieben Monate Haft, allerdings müsse eine zuvor ergangene Haftstrafe wegen Diebstahls mit angerechnet werden, der Staatsanwalt plädierte daher für eine Gesamtstrafe von zehn Monaten. Für den anderen Angeklagten verlangte er acht Monate Haft, allerdings auf Bewährung, weil dieser eine Drogentherapie beginnen wolle und eine „positive Sozialprognose“ habe. Die beiden Verteidiger votierten jeweils für vier Monate Haft. Richterin Angelika Schneck folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft.