Nicht in jedem Klassenzimmer waren die Decken mit Tüchern abgehängt. (Archiv) Foto: Schwarzwälder Bote

Behörde sieht keinen hinreichenden Anhaltspunkt für ein Ermittlungsverfahrens hinsichtlich von Gefahrstoffen beim Gymnasium Schramberg.

Schramberg - Die Staatsanwaltschaft Rottweil sieht derzeit "keinen hinreichenden Anhaltspunkt für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen bekannte oder unbekannte Personen" hinsichtlich von Gefahrstoffen beim Gymnasium Schramberg.

Stadtrat Jürgen Reuter (Aktive Bürger) hatte der Staatsanwaltschaft Rottweil seine Bedenken im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten am Gymnasium Schramberg mitgeteilt, ob "insbesondere in der Vergangenheit Bauvorschriften eingehalten und Gefahrstoffanalysen durchgeführt worden" seien. Außerdem hatte er mögliche Bedenken geäußert, ob von den Sanierungsarbeiten in den vergangenen 20 Jahren an der Schule Gefahren für Schüler und Lehrer ausgegangen seien "und ob sich die Stadt Schramberg und Baubeteiligte etwa wegen Baugefährdung strafbar gemacht haben könnten".

Polychlorierte Benzole festgestellt

Dabei war es im Zuge von Raumluft-Untersuchungen vor allem darum gegangen, dass im Bereich eines Klassenzimmers sowie eines angrenzenden Flurs polychlorierte Benzole (PCB) mit einem Wert von mehr als 500 Nanogramm pro Kubikmeter Luft ermittelt worden war. Dieses PCB stammte wohl aus Fugen im Beton, der Anfang der 1970er-Jahre erbauten Schule. Um baulich handeln zu müssen, hätten die Werte über 3000 liegen müssen, wie ein Sachverständiger im Gemeinderat ausgeführt hatte – darunter sei Lüften empfohlen.

Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass Überprüfungen ergeben hätten, dass in der Vergangenheit immer wieder Sanierungsarbeiten in den Räumen des Gymnasiums durchgeführt worden seien. 2015 seien die Deckendämmung in der Sporthalle ausgetauscht, 2016 in den Musikräumen die Gipskartondecken zurückgebaut worden. 2017 sei im Fachraum Biologie die Paneeldecke abgebrochen worden und zuletzt 2020 eine Deckensanierung des Gesamtgebäudes in Auftrag gegeben worden. Sämtliche Sanierungsarbeiten seien jeweils in der Ferienzeit von Fachbetrieben ausgeführt worden.

Kein hinreichender Anhaltspunkt für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

In der Vergangenheit seien sowohl Sanierungsarbeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen wie KMF und Asbest sowie Arbeiten ohne Anfall von Gefahrstoffen angefallen. Arbeiten, bei denen andere Gefahrstoffe als PCB angefallen oder freigesetzt worden wären, hätten für den Zeitraum vor 2020 nicht festgestellt werden können. Die Fachbetriebe, die mit der Sanierung asbesthaltiger Gefahrstoffe beauftragt gewesen seien, hätten über die erforderlichen Sachkundenachweise verfügt.

Auch die Sanierungsarbeiten 2020, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung weiter, seien außerhalb der Unterrichtszeiten ausgeführt worden. Im Frühjahr seien die Deckenverkleidungen noch nicht angebracht gewesen, diese mit Stoffbahnen abgehängt worden. Sämtliche Raumluftmessungen eines Sachverständigenbüros auf "freie Asbestfasern" seien negativ verlaufen. "Eine Gefährdung von Schülern Lehrpersonal oder dritter Personen kann somit nicht belegt werden."

Ob die Arbeiten in den Vorjahren (in nicht bereits verjährtem Zeitraum) entgegen den gesetzlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und der technischen Regeln für Gefahrstoffe nach dem allgemeinen Stand der Technik ausgeführt worden seien, lasse sich im Nachhinein schwerlich überprüfen. Anhaltspunkte für belegbare Verstöße ließen sich allerdings nicht feststellen. Somit bestehe auch kein hinreichender Anhaltspunkt für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.