Für die Sanierung des GVV-Gebäudes gibt es keine Fördergelder aus dem Stadtsanierungsprogramm. Grund dafür sind die Eigentümerverhältnisse. Schömbergs Bürgermeister Karl-Josef Sprenger hat eine Idee.
Um die Innensanierung des Verbandsgebäudes des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Schlichemtal in der Schömberger Schillerstraße finanziell stemmen zu können, sind GVV-Verwaltung und die Stadt Schömberg beim Regierungspräsidium Tübingen vorstellig geworden. In der jüngsten Verbandssitzung im November wurden die beiden Verwaltungen beauftragt dort abzuklären, wie die Chancen auf eine Förderung im Zuge der Städtebauförderung stehen. In diesem Programm winken Zuschüsse von 36 Prozent der förderfähigen Kosten, weshalb der GVV diese Option nicht unversucht lassen möchte.
Absage aus Tübingen
Nun hat der Verband eine Antwort erhalten, welche GVV-Geschäftsführerin Dagmar Renz in der Sitzung des Verwaltungsrats am Donnerstagmorgen verlas: „Leider kann ich Ihnen jedoch keine Zuschüsse aus Sanierungsmitteln in Aussicht stellen“, erteilte Armin Adler vom Sachgebiet Stadtsanierung im Referant 22 des Regierungspräsidiums Tübingen den Verbandsgemeinden eine Absage. Es fehle dabei bereits am Fördertatbestand. „Das Gebäude Schillerstraße steht im Eigentum des Gemeindeverwaltungsverbands. Förderfähig sind jedoch nur gemeindeeigene Gebäude oder Gebäude privater Dritter“, wie Adler erklärte.
Eigentümerwechsel sinnvoll?
„Der Gemeindeverwaltungsverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist durch ihre Mitglieder umlagefinanziert und ist gehalten, für den ordnungsgemäßen Zustand der in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften selbst zu sorgen. Für eine Förderung aus den öffentlichen Mitteln der städtebaulichen Erneuerung bleibt daher grundsätzlich kein Raum.“
Schömbergs Bürgermeister Karl-Josef Sprenger schloss daraus, dass es Fördergelder gäbe, wenn sich das Gebäude im Eigentum der Stadt Schömberg befinden würde. Er stellte daher den Antrag zu prüfen, ob unter dem Aspekt des Erhalts von Zuwendungen für die Sanierung des GVV-Gebäudes ein Eigentümerwechsel erwogen wird, um die Möglichkeit zu eröffnen, Mittel aus dem Landessanierungsprogramms in Anspruch zu nehmen.
Thema am 13. März
Dem Antrag stimmten die Bürgermeister der Verbandsgemeinden einstimmig zu. In der nächsten Verwaltungsratssitzung am 13. März soll das Thema dann auf die Tagesordnung kommen. „Wichtig ist es, im Vorfeld die Konditionen und Modalitäten zu prüfen“, stellte der Verbandsvorsitzende Anton Müller klar.