Das Verwaltungsgebäude des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Schlichemtal (GVV) in der Schömberger Schillerstraße bleibt in Eigentum des GVV. Das hat der Verwaltungsrat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag beschlossen.
Es standen in den vergangenen Wochen Überlegungen im Raum, das Gebäude in der Schillerstraße, in der die Verwaltung des GVV untergebracht ist, der Stadt Schömberg – zu welchen Konditionen auch immer – zu übertragen.
Die Verwaltungsräume, wie auch die im Haus untergebrachten Wohnungen müssen dringend saniert werden. Die Kosten dafür werden auf 2,1 Millionen Euro beziffert, nennenswerte Zuschüsse seien keine zu erwarten.
Die Verbandsversammlung beauftragte daher die Schömberger Verwaltung und die des GVV, beim Regierungspräsidium Tübingen abzuklären, wie die Chancen auf eine Förderung im Zuge der Städtebauförderung stehen. In diesem Programm winken Zuschüsse von 36 Prozent der förderfähigen Kosten. Doch das RP erteilte der Anfrage eine Absage. Grund ist, dass das Gebäude im Eigentum des Gemeindeverwaltungsverbands ist. Anders würde es aussehen, wenn es im Besitz der Stadt Schömberg oder in privater Hand wäre.
Förderung aus Landessanierungsprogramm
Schömbergs Bürgermeister Karl-Josef Sprenger stellte in der Januar-Sitzung des Verwaltungsrats, dem die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller Mitgliedskommunen angehören, den Antrag zu prüfen, ob unter dem Aspekt des Erhalts von Zuwendungen für die Sanierung des GVV-Gebäudes ein Eigentümerwechsel sinnvoll wäre, um die Möglichkeit zu eröffnen, Mittel aus dem Landessanierungsprogramms in Anspruch zu nehmen.
Zu welchen Konditionen dies geschehen soll, wurde im Vorfeld nicht näher geklärt. Verbandsvorsitzender Müller verstand Schömbergs Bürgermeister Karl-Josef Sprenger so, dass das Gebäude zum Nulltarif übertragen werden soll. Der aktuelle Marktwert des Verbandsgebäudes wird auf rund 776 595 Euro geschätzt.
Unklare Konditionen
In der Sitzung des Verwaltungsrats am Donnerstag berieten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedskommunen darüber, wie mit der Innensanierung weiter verfahren wird, in dessen Zug auch die Frage geklärt wurde, in wessen Besitz das Gebäude künftig sein wird.
Dotternhausens Bürgermeisterin Marion Maier sprach sich entschieden gegen einen Eigentümerwechsel aus: Sie sehe keinen Vorteil für die Gemeinde Dotternhausen. Außerdem würde der GVV im Falle eines Wechsels keine eigenen Immobilien besitzen.
Kein Subventionsbetrug
Anton Müller pflichtete ihr bei: „Einen Wechsel müssen wir rechtlich ganz genau prüfen, damit wir uns keinen Subventionsbetrug vorwerfen lassen können.“ Außerdem stehe auch bei einem Wechsel nicht final fest, ob und in welcher Höhe es Fördermittel gibt.
Sprenger stellte derweil klar, dass er nicht davon ausgegangen sei, dass das Gebäude gratis den Besitzer wechselt. Der GVV müsse die Konditionen stellen und er dann diese mit seinem Gemeinderat besprechen.
Doch so weit kommt es nicht. Ratshausens Bürgermeister Tommy Geiger zeigte die Verzögerungen auf, die durch die Diskussion um den Eigentümerwechsel entstanden sind, außerdem habe der Verband bereits Geld in die Planung der Sanierung gesteckt. Sein Antrag lautete, dass das Gebäude im Besitz des GVV bleibt. Mit einer Enthaltung, der von Karl-Josef Sprenger, stimmten alle Gremiumsmitglieder diesem Antrag zu.
Zweiteilige Finanzierung
Die Finanzierung der Sanierung werde in zwei Teile aufgeteilt: Der Gebäudeteil, in dem die Verwaltungsräume untergebracht sind, wird getrennt von dem Bereich mit den Mietwohnungen betrachtet. Der Kredit für die Sanierung des Wohnungsteils – 610 000 Euro – werde sich über die Mieteinnahmen decken. Müller geht davon aus, dass diese Kosten in 23 Jahren getilgt sind. Der KfW-Kredit, der wie bereits beschlossen für den Verwaltungsanteil und die Wohnungen beantragt wird, wird über die Einholung einer Tilgungsumlage und eine Erhöhung der allgemeinen Verbandsumlage eingeholt. Müller betonte, dass jede Mitgliedsgemeinde für die Finanzierung des Verwaltungsanteils eine Förderung aus dem Ausgleichsstock beantragen kann.
Sobald die Verbandsversammlung grünes Licht gegeben hat und sämtliche genehmigungsrelevanten Sachverhalte geklärt sind, wird die Verwaltung zusammen mit dem Architekturbüro Messmer mit den Ausschreibungen beginnen und die Förderantrage stellen.