Wer selbst Ohrenschützer trägt, ist vor lautem Schlagzeugspiel geschützt. Foto: Die Oberbadische

Auch am Weltschlagzeugertag gibt es Regeln. Wie diese ausgelegt werden, hat unsere Autorin erlebt.

Vergangenen Samstag war Weltschlagzeugertag. Eine große Versicherung informierte in einem Rundschreiben über Pflichten, aber auch Rechte unter anderem zum Thema Musizieren im Mietshaus. Natürlich müsse Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, Zimmerlautstärke sei zu bestimmten Zeiten üblich; lautere Instrumente wie das Schlagzeug seien grundsätzlich gestattet...

 

Kürzlich in Basel: Ich streife durch die pittoresken Gassen, als plötzlich ein immer lauter werdender Trommelton in mein Gehör dringt. Etwa die letzte Clique, die die Fasnachtssaison noch ein wenig verlängern möchte?

Nein – ein etwa dreijähriges Mädchen mit riesigen Ohrenschützern stapft mir entgegen, lässt völlig selbstvergessen die Trommelstöcke energisch auf seine Spielzeugtrommel niederfahren und sorgt zumindest dafür, dass die – in gebührendem Abstand folgende – Mutter das Kind nicht aus den Ohren verliert.

Tja, ich würde sagen: einwandfreie Rücksichtnahme auf die Nachbarn!